• 01.12.2010, 11:31:13
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Umweltdachverband: Skandal im Schatten des Budgets - bevorrangter Wasserkraft- und Infrastrukturausbau für Großanlagen beschlossen

- VP Haubner und SP Katzian wurden zu Handlangern der E-Wirtschaftslobby

Wien (OTS) - - Für UVP-pflichtige Leitungs- und Kraftwerksbauten
gilt ab jetzt unter dem Deckmantel Klimaschutz und
Versorgungssicherheit ein prioritäres öffentliche Interesse
- FPÖ stimmt der Bürgerentmündigung zu - was war der Tauschhandel?

Wien, 01.12.10 (UWD) "Im Schatten der Budgetrede wurde gestern im
Nationalrat ein in letzter Sekunde von Peter Haubner (VP) und
Wolfgang Katzian (SP) eingebrachter Änderungsantrag für die Novelle
des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) mit
Unterstützung der FPÖ abgesegnet. "Mit dieser Änderung wird nun das
wahr, was wir seit langem befürchtet haben, den Interessen der
E-Wirtschaft wird künftig beim Leitungsbau und bei der
Großwasserkraft unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit ein
prioritäres Interesse eingeräumt. D.h., künftig wird es für die
E-Wirtschaft einfacher, über Natur-, Umwelt- und
BürgerInneninteressen drüber zu fahren. Das ist der größte Skandal in
der Energiepolitik der letzten Jahrzehnte", ist Gerhard
Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes entsetzt.

Kaltschnäuzigkeit und Ignoranz - Parlamentarismus am Abgrund
Besonders bestürzt ist der Umweltdachverband über die Art und Weise
wie diese Gesetzesänderung zustande kam. "Der Parlamentarismus in
Österreich bewegt sich hart an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit und
der Demokratie, wenn während der laufenden Verhandlung über das
ElWOG, bei der alle Abgeordneten ihre Stellungnahme abgeben, kurz vor
dem letzten Redner ein derart gravierender Änderungsantrag
eingebracht und ohne weitere Beratungen und Diskussionen bereits
Minuten später beschlossen wird. Mit einem derartigen Vorgehen
verschärfen die dafür verantwortlichen Abgeordneten die Abkehr der
Menschen von der Politik. Ausgesprochen enttäuscht bin ich vom
Energiesprecher der FPÖ, Norbert Hofer, der sich im Vorfeld noch
dezidiert gegen diese Neuregelung ausgesprochen hat, die Änderungen
im Endeffekt aber abnickte und so den Weg frei zu einem Beschluss
machte. Hier stellt sich definitiv die Frage: Was hat die FPÖ für
diesen Deal erhalten?", so Heilingbrunner.

UVP-Behörden sind künftig Hände gebunden - Stuttgart 21 auch in
Österreich?
Bei der Gewichtung der öffentlichen Interessen bei großen
UVP-pflichtigen Projekten sind den Behörden künftig die Hände
gebunden, da sie durch diese Gesetzesänderung ein prioritäres
Interesse am Bau von Großkraftwerken und Stromautobahnen zu
berücksichtigen haben. "Eine freie Beweiswürdigung der unabhängigen
UVP-Behörden und eine ausgewogene Interessensabwägung ist damit
obsolet. Großkraftwerke und Leitungen können somit ohne
Berücksichtigung von Umwelt- und BürgerInneninteressen aus dem Boden
gestampft werden. Die für diese Änderung verantwortlichen
Abgeordneten haben mit diesem Schritt die Balance zwischen Ökonomie
und Ökologie endgültig verlassen. Den Hintermännern dieser Aktion,
allen voran E-Wirtschaftslobbyist Wolfgang Anzengruber, sei ins
Stammbuch geschrieben: Die Auseinandersetzungen zwischen den
BürgerInnen und der E-Wirtschaft werden dadurch wieder härter werden,
die Projekterfolge und damit die ersehnte Planungssicherheit wieder
gefährdet. Ein Aufbegehren der BürgerInnen, wie bei Stuttgart 21,
wird damit auch in Österreich geradezu herausgefordert", erklärt
Heilingbrunner.

ParlamentarierInnen werden sich noch Fragen gefallen lassen müssen
"All jene Abgeordneten, die für diese Gesetzesänderung gestimmt
haben, können noch damit rechnen, von uns die eine oder andere Frage
gestellt zu bekommen. Wir werden das Stimmverhalten der einzelnen
Abgeordneten auf unserer Website publizieren und werden jeden und
jede Abgeordnete um eine Begründung ihres Stimmverhaltens bitten. Wir
gehen nämlich davon aus, dass den meisten der Abgeordneten die
Tragweite dieser Gesetzesänderung - die sie ohne Diskussion im
Parlament Minuten nach Einbringung beschlossen haben - gar nicht
bewusst war", erklärt Heilingbrunner.

Umweltdachverband prüft EU-Rechtswidrigkeit
"Klar ist für uns auch, dass durch diese Gesetzesänderung
insbesondere für den Bereich der Wasserkraft eine Inkonformität mit
den EU-rechtlichen Vorgaben wie z.B. der Wasserrahmenrichtlinie
geschaffen wurde. Wir werden daher umgehend die Europäische
Kommission mit dieser Angelegenheit betrauen" , so Heilingbrunner
abschließend.

Rückfragehinweis:

Umweltdachverband
   Dr.in Sylvia Steinbauer
   Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: (++43-1)40113/21
   mailto:[email protected]
   http://www.umweltdachverband.at

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