- 26.11.2010, 13:24:54
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- OTS0208 OTW0208
Klarstellung der Vollzugsdirektion
Zu den von Teilen der Justizwachegewerkschaft erhobenen Vorwürfen betreffend den Vorfall mit dem Strafgefangenen F.O. teilt die Vollzugsdirektion mit:
Wien (OTS) - Der wegen Verdachtes des versuchten Mordes gesuchte
F.O. befand sich seit November 2005 zur Verbüßung einer vom Gericht
verhängten 6-jährigen Freiheitsstrafe wegen Vermögensdelikten in der
Justizanstalt Graz-Karlau.
Das reguläre Strafende wäre November 2011 gewesen. Der Strafgefangene
weist weitere 11 Vorstrafen auf - eine davon aufgrund eines
Sexualdelikts. Aus der diesbezüglichen Haftstrafe wurde er (nicht
frühzeitig, Anm.) Anfang 2005 endgültig entlassen.
Nur bei Sexualdelinquenten, die aktuell wegen Verbrechen gegen die
Sittlichkeit angehalten werden, ist ein Gutachten einzuholen. Diese
Voraussetzung lag im gegenständlichen Fall nicht vor.
Seit 8. Februar 2010 befand sich F.O. (der zu diesem Zeitpunkt wegen
der erwähnten Vermögensstrafen in Haft war) im gelockerten Vollzug,
weil er zum Zeitpunkt der Überstellung in diese Vollzugsform bereits
drei Viertel seiner Strafe unter tadelloser Führung verbüßt hat.
Seit Juli 2010 wurden ihm auch unbewachte Ausgänge bewilligt, da er
zu keinem Zeitpunkt die gewährten Lockerungen missbraucht hat und
auch kein Missbrauchsverdacht vorlag.
Unbeschadet dessen wäre er den gesetzlichen Vorgaben zu Folge mit 26.
November 2010 in den Entlassungsvollzug zu überstellen gewesen und
hätte aus diesem Titel unbewachte Zeit außerhalb der Anstalt
verbringen dürfen.
Alle im konkreten Fall gewährten Vergünstigungen entsprechen den
gesetzlichen Vorgaben. Eine sofort durchgeführte Nachschau des stv.
Vollzugsdirektors ergab keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten
der Bediensteten der JA Graz Karlau. Daher entbehren auch die
Vorwürfe gegen die Aufsichtsbehörden jeglicher Grundlage.
Anzumerken ist, dass der Anstaltsleiter bei der Festlegung der
Abwesenheitszeiten der Freigänger von Gesetzes wegen einen
Ermessensspielraum hat. Der vorliegende Fall wurde von der
Dienstbehörde zum Anlass genommen, diesen Ermessensspielraum
dahingehend anzupassen, dass kein unbewachter Freigang mehr nach 19
Uhr gewährt wird.
Rückfragehinweis:
Vollzugsdirektion
Kirchberggasse 33
A-1070 Wien
Generalleutnant Peter Prechtl
Tel: +43 1 9076997 1011
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