• 17.11.2010, 12:56:21
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Musiol zu Prüfkompetenzerweiterung Rechnungshof

Die Grünen haben den Stein ins Rollen gebracht, Regierungsparteien hätten ihn weiter rollen lassen können

Wien (OTS) - Der Nationalrat hat heute eine Erweiterung der
Prüfkompetenzen des Rechnungshofes beschlossen. Den Stein ins Rollen
gebracht hat dieses Vorhaben der Grüne Rechnungshofsprecher und
Ausschussvorsitzende Werner Kogler, der im Zuge der Diskussionen rund
um das Steuerbetrugspaket und das Bankgeheimnis die Prüfkompetenz auf
die Agenda gesetzt hatte.

"Mit dem heutigen Beschluss ist ein erster Schritt gelungen", so
Verfassungssprecherin Daniela Musiol: Der Rechnungshof kann nunmehr
Gemeinden bis 10.000 EinwohnerInnen (bisher bis 20.000) prüfen.
Ebenso kann der Rechnungshof auf Ersuchen der Landesregierungen oder
Landtage auch kleinere auffällige Gemeinden - allerdings nur maximal
zwei pro Jahr - prüfen.

Darüber hinaus ermöglicht der Bundesgesetzgeber nun die
Landesverfassungsgesetzgeber ihre Landesrechnungshöfe mit mehr
Kompetenz auszustatten. So sollen Landesrechnungshöfe nun auch
Gemeinden unter 10.000 EinwohnerInnen amtswegig prüfen können, ebenso
soll es den LRH auf Ersuchen von Landesregierungen oder Landtag
möglich sein, größere auffällige Gemeinden zu prüfen. "Es liegt nun
an den Landesverfassungsgesetzgebern diese Möglichkeiten in ihren
Landesverfassungen zu verankern", so Musiol.

"Das sind erste wichtige Schritte," so Verfassungssprecherin Musiol.
In Zahlen bedeutet dies jedoch lediglich die Erweiterung der
Prüfkompetenz des RH von bisher 25 auf 71 Gemeinden. "Weitere 2358
können vom Rechnungshof daher noch immer nicht geprüft werden. Damit
ist eine längst notwendige und sinnvolle Querschnittsprüfung oder
Vergleichsprüfungen österreichweit noch lange nicht erreicht,"
kritisiert Musiol.

"Die Regierung hat diesen von uns ins Rollen gebrachten Stein leider
nicht weit genug rollen lassen", kritisiert Musiol. So ist die
Möglichkeit, die Verlangen von Landtagen auch als
Minderheitenverlangen vorzusehen in dieser Kompetenzreform nicht
umgesetzt worden. "Wenn ich meine Verfassungssprecherkollegen der
Regierungsparteien und deren heutige Wortmeldungen ernst nehme, so
wollten sie dies den Ländern nicht vorschreiben, den
Landesverfassungsgesetzgeberinnen jedoch die Möglichkeit eröffnen",
so Musiol. "Sollte sich die Rechtsmeinung bewahrheiten, dass dies für
die LandesverfassungsgesetzgeberInnen nach derzeitiger Lage nicht
möglich ist, so ist hier rasch eine entsprechende Anpassung
vorzunehmen, um hier den Minderheitenrechten Genüge zu tun."

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]

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