- 17.11.2010, 10:21:44
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Bundesstaatsreform: Prammer mahnt Sinn für das Staatsganze ein Vor 90 Jahren trat der Nationalrat zu seiner ersten Sitzung zusammen
Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer mahnte heute
in einer kurzen Ansprache anlässlich des 90. Geburtstags des
Bundes-Verfassungsgesetzes und des ersten Zusammentretens des
Nationalrats am 10. November 1920 Sensibilität und Sinn für das
Staatsganze bei einer Bundesstaatsreform ein.
"Das Bundes-Verfassungsgesetz ist von sehr hoher Qualität", sagte
Prammer. "Gerade diese hohe Qualität erfordert eine
Neuorientierung und eine Weiterentwicklung, um diesen Standard
auch für die Zukunft zu erhalten." Notwendige Änderungen der
Bundesverfassung müssen Prammer zufolge immer wohl überlegt
werden, tagespolitische Zwischenrufe oder simple Bequemlichkeit
seien hier fehl am Platz. Eine Bundesstaatsreform, die sich zum
Ziel setzt, Effizienz und Effektivität zu steigern und die
Qualität und Transparenz zu fördern, würde allen Bürgerinnen und
Bürgern zugutekommen, stellte die Nationalratspräsidentin fest.
Die Grundprinzipien, die durch das Bundes-Verfassungsgesetz
festgelegt wurden, seien heute noch immer gültig, unterstrich
Prammer. Das seien das demokratische, das republikanische, das
bundesstaatliche, das rechtsstaatliche und das gewaltenteilende
Prinzip. Mit den vorbildhaften Gesetzesprüfungskompetenzen für
den Verfassungsgerichtshof habe die österreichische
Bundesverfassung internationale Maßstäbe gesetzt.
Prammer erinnerte auch an die schwierigen Debatten, die im
Vorfeld der Beschlussfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes am 1.
Oktober 1920 stattgefunden haben. Die umstrittenen Themen von
damals, wie Föderalismus, Neuverteilung der Aufgaben und
Kompetenzen sowie die Grundrechte, stünden auch heute im
Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Debatte. Schon damals sei
es nicht gelungen, eine Einigung im Bereich der Grundrechte zu
erzielen, weshalb man auf das Staatsgrundgesetz aus dem Jahr 1867
zurückgreifen musste. Bis heute habe sich daran nichts geändert,
obwohl einige Versuche, beispielsweise im Rahmen des Österreich-
Konvents, unternommen worden seien. Große
Meinungsverschiedenheiten habe es auch in Bezug auf die
Kompetenzverteilung in den Bereichen Finanzen und Schule gegeben.
Regelungen dazu seien erst Jahre bzw. Jahrzehnte später
verabschiedet worden.
Näher ging die Nationalratspräsidentin auf zwei wesentliche
Novellen des Bundes-Verfassungsgesetzes ein. Einen großen
Einschnitt bedeutete der Beitritt Österreichs zur Europäischen
Union, 75 Jahre nach dem Inkrafttreten der Bundesverfassung. Sie
wies aber auch darauf hin, dass im Rahmen der Novelle von 1929
die Frist für die Vorlage des Budgetentwurfs durch die
Bundesregierung von ursprünglich acht auf zehn Wochen ausgedehnt
wurde. (Schluss)
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