• 02.11.2010, 09:18:19
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VKI: Alle Sammelklagen gegen AWD nunmehr zugelassen

AWD verzögert Klärung wegen Prozessfinanzierung - ab 2011 Klärung der Vorwürfe der Fehlberatungen bei Immobilienaktien

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt
- im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom
Prozessfinanzierer FORIS AG und vertreten von Rechtsanwalt Dr.
Alexander Klauser - fünf Sammelklagen gegen den AWD. Es soll
Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte einer "systematischen
Fehlberatung" von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von
Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der
Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.

Nachdem das Handelsgericht Wien bereits bei vier Sammelklagen
diese Form der Klage für zulässig angesehen hat, folgte nun der
Richter der fünften Sammelklage dem Beispiel seiner Kollegen und ließ
auch diese Sammelklage zu. Nunmehr sind alle Sammelklagen zulässig
und die Gerichte gehen daran, über den nächsten Einwand des AWD - ob
die Prozessfinanzierung zulässig ist - zu entscheiden. Der AWD
versucht zwar, dies weiter zu verzögern, doch am Jänner 2011 wird
auch in der Sache verhandelt.

Die Sammelklage IV wurde vor etwas mehr als einem halben Jahr
eingebracht und umfasst 85 Geschädigte (Immoeast) mit einem
Streitwert von rund 1,3 Millionen Euro. Auch dieses Mal hatte der AWD
mit aller Kraft versucht, die Klagsform, nämlich die Bündelung
zahlreicher Ansprüche zu einer Sammelklage, als unzulässig zu
bekämpfen. Wie bereits zuvor (Sammelklage I im November 2009,
Sammelklage III im Juli 2010 und Sammelklage II und V im September
2010) scheiterte der AWD. Das Gericht sieht die Form der Sammelklage
als zulässig an.

Der Richtersenat in Sammelklage III hatte vor, bereits am
16.11.2010 über das weitere Argument des AWD, das vom VKI seit vielen
Jahren erfolgreich erprobte Modell der Prozessfinanzierung gegen
Erfolgsbeteiligung wäre in Österreich gesetzwidrig und die
Abtretungen an den VKI wären daher nichtig, zu entscheiden. Der AWD
hat aber zuvor noch einen unzulässigen Rekurs gegen eine
prozessleitende Entscheidung des Gerichtes eingebracht. Daher wurde
die Verhandlung abberaumt. Nun muss eine Entscheidung des
Oberlandesgerichtes abgewartet werden. Im Frühjahr 2011 ist mit der
Fortführung des Verfahrens zu rechnen.

Dass der AWD nun seine Abwehrstrategie auf die angebliche
Unzulässigkeit der Prozessfinanzierung konzentriert, statt sich mit
offenem Visier den materiellrechtlichen Vorwürfen der Falschberatung
zu stellen, verwundert nicht. Auch hier scheint das einzige Ziel zu
sein, das Verfahren zu verzögern. Den Prozessfinanzierer FORIS
schreckt dieser Angriff nicht. "Wir finanzieren als Erfinder dieser
Dienstleistung seit über zehn Jahre erfolgreich Prozesse in
Österreich, in einigen markante Verfahren auch für den VKI, und sind
bislang auf ein sehr positives Echo gestoßen", sagt Dr. Gerrit
Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei der FORIS AG. "Dabei
treten wir nicht als ,Rechtsberater' auf, so der Vorwurf des AWD,
sondern konzentrieren uns ausschließlich auf die Rolle des
Finanziers." Dass dies nun plötzlich unzulässig sein soll, nur weil
der AWD Beklagter ist, glaubt FORIS nicht. "Die Frage der
Zulässigkeit unserer Dienstleistung haben wir in Deutschland vor 12
Jahren geklärt, inzwischen ist dies kein Thema mehr", erläutert
Meincke. Von einer Unzulässigkeit der Prozessfinanzierung wären nicht
nur die Verfahren gegen AWD, sondern auch zahlreiche andere Prozesse
und Sammelklagen - etwa in Sachen MEL, AvW und anderen
Anlegerstreitigkeiten, die nur mit Hilfe der Prozessfinanzierer
geführt werden können - betroffen. "Ich kann mir nicht vorstellen,
dass man tausenden Geschädigten - mit dem Argument sie zu ,schützen'
- die Möglichkeit der prozessfinanzierten Sammelklage entziehen
will", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

"Zwar gelingt es dem AWD - mit zum Teil haarsträubenden Argumenten
- die Klärung der Beratungsfehler hinauszuzögern; andererseits haben
diese Einwendungen letztlich keinen Erfolg. Wir tun alles, um so
rasch wie möglich die Schadenersatzansprüche der AWD-Geschädigten
einer gerichtlichen Klärung zuzuführen - und wir sind auf einem guten
Weg", verspricht Dr. Kolba.

Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen im Rechtsstreit VKI
gegen AWD sind auf www.verbraucherrecht.at zu finden.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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