- 14.10.2010, 09:30:13
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Gegen-Unrecht: Kinder gehören nicht ins Gefängnis!
Hilfsorganisationen übergaben offenen Brief an Abgeordnete zum Nationalrat (Donnerstag, 14.10.2010, um 9,30 Uhr vor dem Parlament in Wien)
Wien (OTS) - Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr
 Abgeordneter,
am 6. Oktober 2010 wurden zwei gut integrierte, achtjährige
 Mädchen von ihrer kranken Mutter getrennt, ins Gefängnis gesteckt und
 mit ihrem Vater in den Kosovo abgeschoben. Es kann für die Sicherheit
 der Republik nicht notwendig sein zwei Kinder von ihrer Mutter zu
 trennen und mit Gewalt außer Landes zu schaffen. Wir dürfen nach so
 einem Fall jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, denn aus
 unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass dies kein Einzelfall ist.
Die ständigen Verschärfungen des Asyl- und Fremdenrechts haben
 dazu geführt, dass die Gesetze selbst für RechtsexpertInnen kaum mehr
 verständlich und auch für die Behörden nicht mehr eindeutig anwendbar
 sind. VertreterInnen der Polizei beharren darauf, dass die
 Vorgehensweise rechtmäßig und unvermeidbar gewesen sei. Wenn es aber
 die Rechtslage erfordert, Familien auseinander zu reißen und kleine
 Kinder frühmorgens mit gezücktem Sturmgewehr aus den Betten zu holen,
 um sie abschieben zu können, dann gehören diese Gesetze geändert.
Über alle Parteigrenzen hinweg fordern wir daher das Bekenntnis, dass
 Kinder nicht ins Gefängnis gehören.
Es ist nur schwer zu begreifen, dass gut integrierte Familien,
 deren Kinder den größten Teil ihres Lebens in Österreich verbracht
 haben, und die besser Deutsch als ihre Muttersprache sprechen, kein
 humanitäres Bleiberecht erhalten. Bleiberecht darf nicht zum
 Lotteriespiel verkommen. Denn nicht nur im aktuellen Fall der Familie
 K. wurden offensichtlich anerkannte Menschenrechte verletzt und gegen
 die Kinderrechtskonvention verstoßen. Österreich hat zwar die
 Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1992
 ratifiziert, an eine Verankerung im Verfassungsrang für Kinder im
 Asyl- oder Bleiberechtsverfahren wurde aber nicht gedacht. Die
 Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei
 jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von
 Kindern im Asylverfahren und Fremdenrecht vor. Das Vorgehen der
 Polizei, die Zerreißung von Familien durch Einsperren und getrennte
 Abschiebung zeigen aktuell die Missachtung dieses Grundsatzes. Daher
 weisen wir Sie darauf hin, dass die Rechte der Kinder für alle Kinder
 gelten müssen und über die Standards der europäischen
 Menschenrechtskonvention hinausreichen.
Sie haben es in der Hand!
Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Gefängnissen
 landen, dann sollten Sie die Kinderrechtskonvention endlich
 uneingeschränkt in die Verfassung aufnehmen.
Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Schubhaft landen
 und Familien auseinandergerissen werden, dann müssen Sie ein Zeichen
 setzen und ein neues Fremdenrecht fordern
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