• 12.10.2010, 11:33:48
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Bandion-Ortner: "Wer singt, geht frei!"

Einführung einer Kronzeugenregelung im Strafrecht

Wien (OTS) - "Mit der heutigen Einigung im Ministerrat zur
Einführung einer Kronzeugenregelung im Strafrecht setzt Österreich
einen europaweiten Benchmark" so Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner.

"Ein Strafverfahren ist kein Rätselraten. Es reicht nicht Straftaten
zu behaupten oder sie zu glauben. Sie müssen bewiesen werden.
Kriminelle Strukturen können oft nur dann aufgebrochen werden, wenn
aussagewilligen Beteiligten ein hinreichender Anreiz zur Kooperation
mit den Strafverfolgungsbehörden geboten wird. Klar ist, dass die
Kronzeugenregelung ein ausreichendes Maß an Berechenbarkeit für
Kronzeugen, Öffentlichkeit und Verfahrensbeteiligte aufweisen muss"
betonte Bandion-Ortner, die darauf hinwies, dass bei der
Ausgestaltung der Kronzeugenregelung auf einen hohen Grad an
Transparenz und ausreichende Kontrollmechanismen geachtet wurde.

Im Wettbewerbs- und Kartellrecht werden bereits jetzt rund 90% aller
Verstöße durch Kronzeugen aufgedeckt. Für den Kronzeugen besteht hier
jedoch bloß kartellrechtlicher Schutz, strafrechtlich konnte bisher
mit voller Härte gegen ihn vorgegangen werden. Dies wird sich nun
ändern.

Darüber wird die Kronzeugenregelung zur Aufklärung schwerwiegender
Taten - wegen Straftaten mit einer Strafdrohung über fünf Jahre sowie
in Korruptions- und Wirtschaftsfällen und um führend Beteiligte einer
kriminellen Struktur auszuforschen - eingesetzt. In diesen Fällen hat
ein Kronzeuge aber trotz seiner Kooperation eine Geldbuße,
gemeinnützige Leistungen oder Probezeit zu leisten, wenngleich keine
Freiheitsstrafe. Vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind
Sexualdelikte und Straftaten mit Todesfolge.

"Kein Täter kann sich sicher sein, dass sich nicht ein anderer an die
Staatsanwaltschaft wendet und das Tatgeschehen aufdeckt." Im
Wesentlichen soll der Staatsanwaltschaft ermöglicht werden Leistungen
wie Geldbuße oder gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen statt Anklage zu
erheben, wenn freiwillig beweiserhebliche Informationen geliefert
werden, die noch nicht Gegenstand eines Verfahrens gegen den
Kronzeugen sind. Weitere Voraussetzungen sind die Offenlegung der
eigenen Taten, volle Kooperation und vor allem wahrheitsgemäße
Aussagen. "Kurz: Wer das Lied der Wahrheit singt, geht frei" so die
Ministerin, die darauf hinwies, dass es vergleichbare Regelungen
bereits seit 1978 in den USA, seit 1996 in der EU und seit 2001 in
Deutschland gibt.

Ein Recht auf Aufnahme in ein Kronzeugenprogramm besteht nicht, denn
die Kronzeugenregelung dient dazu, Straftaten aufzuklären, die sonst
unentdeckt oder unaufgeklärt bleiben würden. Beabsichtigtes
Inkrafttreten der Kronzeugenregelung ist der 1. Jänner 2011.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda, Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

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