• 06.10.2010, 10:32:03
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Bandion-Ortner: "Reichweite des Amts- und Redaktionsgeheimnisses diskutieren"

Justizministerin zur Medienrechts-Fachtagung

Wien (OTS) - Das Thema Pressefreiheit hat zuletzt zu einer
teilweise recht emotionalen Debatte geführt. Auch im Zuge eines
Gesprächs mit Staatssekretär Josef Ostermayer stellte
Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner eindeutig klar:
"Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind Grundvoraussetzungen einer
transparenten und offenen Gesellschaft. Ich betrachte das
Redaktionsgeheimnis als unverzichtbares Element sorgfältiger
journalistischer Arbeit, das der Sicherung des vertraulichen
Informationsflusses an Medien dient"

"Nicht nur den Behörden kommt in ihrem gesetzlichen Handeln eine
große Verantwortung zu, sondern auch den Journalisten in ihrer
täglichen Berichterstattung" betonte die Ministerin. "Notwendig
erscheint mir daher eine Fachtagung Anfang November 2010 zum Thema
"Medienrecht, Pressefreiheit, Reichweite des Amtgeheimnisses", bei
der insbesondere folgende Fragen umfassend und sachlich diskutiert
werden müssen:

Ist in Österreich zu viel geheim? Brauchen wir mehr Transparenz? Wie
weit kann das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen gehen?
Welche Erfahrungen mit dem Redaktionsgeheimnis gibt es in Österreich?
Wie haben sich auch im internationalen Kontext die Regelungen des
Redaktionsgeheimnisses bewährt?

Staatliche Behörden, aber auch andere Berufsgruppen sind in ihrem
Handeln per Gesetz an ein strenges Amtsgeheimnis gebunden. Es dient
dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, dem Recht auf Datenschutz oder
dem Recht auf ein faires Verfahren, nicht der Geheimniskrämerei.
"Es geht darum, abzuwägen, wo man vernünftigerweise die Grenze
zwischen öffentlichem Interesse, Informations- und Aufklärungsarbeit
der Medien und schützenswerten Interessen im Rahmen der amtlichen
Verschwiegenheit zieht" so die Ministerin.

Einen Schritt hin zu mehr Transparenz soll bereits im Jänner 2011 in
Kraft treten. "Ich erachte es als wichtig, dass die Justiz die
Möglichkeit erhält, der Öffentlichkeit die Gründe, die Basis einer
Entscheidungen waren, besser darzulegen. Mehr Transparenz bringt mehr
Klarheit und mehr Vertrauen" zeigte sich Bandion-Ortner überzeugt.
Insbesondere in Verfahren, die von besonderem öffentlichem Interesse
sind, sollen künftig die Einstellungsbegründungen veröffentlicht
werden.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda, Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

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