• 14.09.2010, 14:17:56
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  • OTS0297 OTW0297

Kärnten: Resolution der Kärntner Landesregierung zur Schulleiterbestellung

Bildungsreferent Scheuch: Unterrichtsministerium setzt Kärntner Objektivierungsgesetz willkürlich außer Kraft

Klagenfurt (OTS/LPD) - In der Regierungssitzung der Kärntner
Landesregierung, heute, Dienstag, wurde eine Resolution zu
Schulleiterbestellungen in Kärnten beschlossen. Darin wird das
Unterrichtsministerium aufgefordert, jene Anweisung zurückzunehmen,
mit der das Kärntner Objektivierungsgesetz de facto außer Kraft
gesetzt werde. Unterrichtsministerin Claudia Schmied fordert ja von
allen Bundesländern, Vorschläge zur Bestellung von Schulleitern
künftig nicht mehr nach Qualifikation, sondern alphabetisch zu
reihen.

Für Bildungsreferent LHStv. Uwe Scheuch eine inakzeptable
Vorgehensweise: "Das Unterrichtsministerium setzt sich willkürlich
über ein jahrelang bewährtes System hinweg, um eigene Interessen
gegenüber den Bundesländern durchzuboxen. Damit kommt künftig nicht
mehr der Bestgereihte des Objektivierungsverfahrens zum Zug, sondern
derjenige, der der Ministerin am besten zu Gesicht steht".

Weiters kritisierte Scheuch, dass mit der Anweisung Schmieds auch
das Recht der Bewerber auf einen nachvollziehbaren Besetzungsvorgang
beschnitten werde. "Wie will die Unterrichtsministerin denn künftig
Bestellungen objektiv rechtfertigen? Damit, dass im Alphabet der
Buchstabe A vor B kommt", fragt sich Scheuch und bezweifelt, dass man
diese Anweisung im Unterrichtsministerium wirklich durchdacht hat.

Man wäre in Wien gut beraten, die Entscheidungen in den Bundesländern
zu respektieren, so Scheuch. Andernfalls bekäme der gesamte
Bestellungsvorgang den bitteren Beigeschmack einer Wiener
Freunderlwirtschaft. "Objektive Kriterien müssen die Reihung und die
Bestellung entscheiden, nicht ein Naheverhältnis zum
Unterrichtsministerium. Die Aufhebung dieser unsinnigen
alphabetischen Reihung ist ein Gebot der Stunde", forderte Scheuch.

Die Resolution im Wortlaut:

In Kärnten gibt es aufgrund der Verordnung vom 25. April 2005 ein
gesetzlich festgelegtes Auswahlverfahren für die Erstellung von
Dreiervorschlägen für Schulleiter an mittleren und höheren
Bundesschulen. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine sachlich fundierte
Reihung der Bewerber zu ermöglichen und die notwendige Transparenz
und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Das Verfahren entspricht
wissenschaftlichen Standards und wurden zusätzliche
Qualifikationskriterien für die Auswahl und Reihung von Bewerbern
gesetzlich festgelegt. Die Bewerber werden hinsichtlich ihrer
Fähigkeit Kommunikation, Führung und persönliche Qualifikation
bewertet und gereiht.

Die Bewerter bestehen aus einer 5-köpfigen Kommission, die zum
Teil durch das Los festgelegt werden und neben Vertretern des
Landesschulrates und der Schulaufsicht sind auch Elternvertreter,
Lehrervertreter und Schulpsychologen in der Kommission.

Dieses bewährte Verfahren wird nun durch die Einflussnahme der
Frau Bundesministerin in Frage gestellt und ad absurdum geführt.
Anstatt eine Vereinfachung herbeizuführen, wird durch das Ministerium
ein weiterer bürokratischer Schritt eingeführt. Durch willkürliche
Entscheidungen des BMUKK sollen die Interessen Wiens in den
Bundesländern durchgeboxt werden.

Anstatt die Entscheidungen vor Ort zu akzeptieren, hat die Frau
Bundesministerin die Anweisung an alle Landesschulräte gegeben, die
Reihung der Dreiervorschläge bei Besetzungen von Schulleiterposten
künftig in alphabetischer Reihenfolge vorzulegen. Damit wird die
Reihung nach der Eignung, die vorher durch ein objektives Verfahren
festgestellt wurde, außer Kraft gesetzt. Dadurch wird das seit Jahren
erfolgreiche Objektivierungsverfahren in Kärnten untergraben. Denn
der/die bestqualifizierteste Bewerber/in hat auch das Recht, als
Erstgereihte/r an der Spitze des Dreiervorschlages zu stehen.
Kärnten spricht sich gegen diese zentralistische und willkürliche
Vorgangweise aus und lehnt dies entschieden ab.

Das Kollegium der Kärntner Landesregierung fordert demnach die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf, ihre Anweisung
hinsichtlich der alphabetischen Reihung zurückzunehmen und im
Besonderen das Ergebnis des Kärntner Objektivierungsverfahrens in der
Schulleiterbestellung am CHS Villach anzuerkennen.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at

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