• 06.09.2010, 12:31:12
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  • OTS0131 OTW0131

ÖBB: Lopatka nennt falsche Zahlen

Wien (OTS) - Die ÖBB halten heute, Montag, den 6.September 2010
fest, dass die Aussagen von StS Reinhold Lopatka in den Salzburger
Nachrichten, wonach der Bund für die ÖBB 7 Mrd Euro ausgibt, auch
diesmal nicht stimmen.

Wahr ist vielmehr, dass 2009 rund 1,9 Mrd. Euro vom Bund an die ÖBB
geflossen sind. Das sind auch keine - wie immer wieder
fälschlicherweise behauptet - Förderungen oder Subventionen, sondern
Leistungsbestellungen wie zB für sogenannte Gemeinwirtschaftliche
Leistungen (GWL), also konkret für die Stützung von Schüler-,
Senioren-, und Pendlertarifen oder für die Rollende Landstrasse. Dazu
kommt noch die gesetzlich verankerte Finanzierung des Bundes für
Betrieb und Bereitstellung der Schieneninfrastruktur, konkret für den
Fahrbetrieb und den Verschub sowie Kosten für Instandhaltung, Planung
und Bau von Infrastruktur gemäß dem mit dem Bund festgelegten
Rahmenplan.

Haftungen

Um den ÖBB-Gesellschaften bessere Konditionen am Kapitalmarkt zu
sichern, übernimmt der Bund Haftungen - per 31.12.2009 betragen diese
Haftungen 11,1 Mrd. Euro. Sie stellen jedoch keine Zuschüsse dar,
vielmehr gelten die ÖBB dem Bund diese Zahlungen durch
Haftungsprovisionen ab.

Die ÖBB-Infrastruktur AG finanziert ihre Investitionen zum Großteil
über Anleihen und erhält am Kapitalmarkt gute Konditionen aufgrund
einer Garantie des Bundes für diese Anleihen. Für die Überlassung
dieser Garantie bezahlt die ÖBB-Infrastruktur AG ein Haftungsentgelt
(grundsätzlich 0,1%, davon abweichende Regelung z.B. bei Aufnahme in
Fremdwährung).

Für EUROFIMA-Finanzierungen gibt es ein eigenes
"EUROFIMA-Haftungsgesetz", in dem festgeschrieben ist, in welcher
Höhe der Bund Haftungen für die ÖBB übernimmt. Der Haftungsrahmen ist
derzeit gedeckelt mit 2.875 Mio. EUR. Die jeweilige ÖBB-Gesellschaft
bezahlt dem Bund dafür eine Haftungsprovision von 0,2%, das ist ein
marktübliches Haftungsentgelt.

Pensionszahlungen

Die Pensionsaufwendungen (im Jahr 2009: 2,1 Mrd. Euro) stellen keinen
Zuschuss an die ÖBB dar, sondern sind gesetzlich verankerte
Pensionszahlungen an ehemalige ÖBB-Mitarbeiter. Zahlungen für
Ruhegenüsse, Versorgungsgenüsse (Witwen, Waisen) und
Dienstgeberbeiträge sind ebenfalls kein Mittelfluss an die ÖBB. Die
Auszahlungen laufen zwar über die ÖBB, stellen aber Verpflichtungen
des Bundes gegenüber den ÖBB-Pensionisten dar. Da Neueintritte seit
1995 im ASVG pensionsversichert sind, nehmen die Pensionszahlungen
für ÖBB-Mitarbeiter langfristig ab.

Rückfragehinweis:
ÖBB-Holding AG
Michael Wimmer
Konzernkommunikation
Tel.: 01/93000-44279
mailto:[email protected]

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