• 31.08.2010, 12:18:45
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  • OTS0184 OTW0184

Armutskonferenz für ein realistisches Bild der Mindestsicherung

Keine falschen Erwartungen wecken: Verbesserungen und Verschlechterungen gleichzeitig.

Wien (OTS) - Mit der Mindestsicherung wird jetzt das Sozialsystem
"armutsfest" gemacht. Sagen die einen. Jetzt wird ja keiner mehr
arbeiten gehen. Sagen die anderen. Nichts von beiden wird eintreten.
Entgegen der Aussendungen der Parteipressedienste, wird die
Mindestsicherung weder das Sozialsystem armutsfest machen, noch dazu
führen, dass keiner mehr arbeiten geht. Man kann rhetorisch und
ideologisch wieder abrüsten. Mit der Mindestsicherung werden völlig
falsche Erwartungen geweckt. Bei den Hilfesuchenden ebenso wie bei
den prinzipiellen Gegnern von Sozialtransfers für Arme. Es wird
über etwas diskutiert, das es so gar nicht gibt.

Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte
Sozialhilfe. Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in
das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird
weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten
bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente
den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden
überlassen.

Wenn man sich die Mühe macht, alles durchzurechnen, dann kommt man
zu einem realistischen Bild. Es wird Verbesserungen und
Verschlechterungen gleichzeitig geben. In unterschiedlichen
Mischungsverhältnissen je nach Bundesland. Verbessern wird sich
beispilsweise die Krankenversicherung, Leistungen für
Alleinerziehende und der Regress. In den gerade
ausgearbeiteten Sozialhilfenovellen hingegen wird die bereits
bundesweit runtergestrichene Mindestsicherung noch einmal
verschlechtert. In Kärnten beispielsweise massiv, der Entwurf enthält
im wesentlichen lauter Umwandlungen von Rechtsansprüchen in
Kann-Bestimmungen. Oder in der Steiermark. Da kann es für Familien
deutlich weniger geben als mit der bisherigen Sozialhilfe. Oder in
Niederösterreich und Vorarlberg, wo im Gesetz wenig steht und
offensichtlich alles über den Verordnungsweg geregelt werden wird.

Das Verschlechterungsverbot scheint in diesem Fall keine
ausreichende Sicherheit zu bieten. Denn liest man die Erläuterungen
dazu, erfährt man, dass es sich dabei bloß um einen "allgemeinen
Grundsatz" handelt, bei dem weder "im Einzelfall Parallellrechnungen
angestellt werden müssen" noch "ein Recht abgeleitet werden kann".
Auch findet sich das Verschlechterungsverbot in den Ländergesetzen
nicht wieder.

Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war eigentlich die stärkere
Harmonisierung des unteren Netzes zur einer grundrechtsorientierten,
bürgerfreundlichen Sozialleistung, die nicht mehr in das Belieben
neun unterschiedlicher Länderregelungen gestellt ist.

Rückfragehinweis:
Die Armutskonferenz
www.armut.at
01/ 402 69 44 oder 0664/ 544 55 54

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ARM

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