- 27.08.2010, 11:32:55
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Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Wien (SWV): Immobilienmaklerverordnung schwächt KMU und Einpersonenunternehmen
SWV-Hrdliczka fordert Streichung der Umsatzsteuer und Mietvertragsgebühr
Wien (OTS) - Die Änderung der Immobilienmaklerverordnung wird mit
1. September 2010 in Kraft treten. "Bereits die nahe Zukunft wird
zeigen, wie sich diese für MieterInnen und die Branche der
ImmobilienmaklerInnen tatsächlich auswirken wird", erläutert
Christian Hrdliczka, Vorsitzender der Fachvereinigung Immobilien im
SWV Wien.
Betrachtenswert sei, so Hrdliczka, die Vorgehensweise von
Wirtschaftsminister Mitterlehner: "Er setzt unter ständigem Hinweis
auf eine nicht politisch indizierte Handlungsweise Taten, die aus
meiner Sicht keinen wirtschaftlichen Überlegungen entsprechen können.
Denn zum einen spricht er von einer Stärkung der Kaufkraft sowie von
Inflationsdämpfung, zum anderen verweist er auf eine wenig
ausreichende Qualität der Dienstleistung in der Immobilienbranche."
Im Schnitt nehmen 15 Prozent der österreichischen Bevölkerung die
Dienstleistung von ImmobilienmaklerInnen im Mietenbereich in
Anspruch. "Wenn Bundesminister Mitterlehner von einer Stärkung der
Kaufkraft der Bevölkerung spricht, so stellt sich nun die Frage, wie
er jetzt die Kaufkraft der restlichen 85 Prozent der Bevölkerung
stärken will? Zudem ist es für meine KollegInnen und mich nicht
nachvollziehbar, aus welchem Lehrbuch seine Erkenntnis stammt, dass
sich eine Inflationsdämpfung durch Minimierung einer Einmalleistung
bewerkstelligen lässt. Beide genannten Argumente führen als Auslöser
dieser Verordnung in eine wirtschaftliche Sackgasse", so Hrdliczka.
Der SWV befürchtet, dass durch das Inkrafttreten der Verordnung in
Zukunft die mittelständischen Dienstleistungsunternehmen der
Immobilienbranche geschwächt werden und teilweise ihre Betriebe
schließen müssen. Hrdliczka: "Wo zukünftig dann Arbeitsplätze,
Abgaben und Steuern die Staatsfinanzen sichern sollen, bleibt
dahingestellt."
Zum Thema mangelnde Qualität der Dienstleistung in der
Immobilienbranche verweist Hrdliczka darauf, dass es gerade
Bundesminister Mitterlehner sei, der seit Jahren erfolgreich positive
Vorschläge auf Veränderungen verhindere. "Unsere Bemühungen
hinsichtlich der Schaffung von Mindestnormen für Ausbildung und
Dienstleistung, oder der Einführung eines neuen Berufsbildes für
MitarbeiterInnen bzw. PartnerInnen von konzessionierten
ImmobilientreuhänderInnen wurden seitens des Wirtschaftsministeriums
mit dem Hinweis, dies wäre nicht notwendig, seit Jahren verhindert.
Das ist leider die traurige Realität", so Hrdliczka.
Auf eine Stärkung der Kaufkraft, nämlich jedes Monat,
angesprochen, schlägt Hrdliczka vor, einerseits die Mietzinse - durch
den Wegfall der zehn prozentigen Umsatzsteuer - zu vergünstigen und
andererseits die Mietvertragsgebühr zu streichen. "Die
Mietvertragsgebühr stammt aus der Zeit der Regierung von Maria
Theresia (1740-1780!). Sie wurde damals als Entlohnung für jene
Beamten festgelegt, die die Mietverträge für jene, die nicht
schreiben und lesen können, niederschrieben. Dankenswerterweise
führte Maria Theresia auch die allgemeine Unterrichtspflicht ein,
sodass die Mietvertragsgebühr heute eindeutig obsolet ist. Will
Bundesminister Mitterlehner tatsächlich die Kaufkraft großer Teile
der Bevölkerung stärken, so warte ich gespannt auf die rasche
Umsetzung meiner Vorschläge", schloss Hrdliczka.
Rückfragehinweis:
Mag. Marion Enzi
E-Mail: [email protected]
Mobile: +43(0)664-8304337
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