• 26.08.2010, 18:22:07
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"DER STANDARD"-Kommentar: "Späte Rettungsversuche" von Michael Simoner

Dem Extrabudget für die Justiz muss die Kronzeugenregelung folgen. (Ausgabe vom 27.10.2010)

Wien (OTS) - Spät, aber doch hat nun also auch die Politik
erkannt, dass die große Strafprozessreform vor zweieinhalb Jahren mit
einem völlig inadäquaten Personalstand durchgezogen worden ist. Die
28 Millionen Euro, die beim von Bundeskanzler Werner Faymann
einberufenen Justizgipfel von der Regierung zugesagt wurden, sollen
in den kommenden vier Jahren an die 190 neue Planstellen ermöglichen.
Und die hat die heimische Justiz auch bitter nötig - vor allem die
ausgepowerte Staatsanwaltschaft.
Nur ein paar Zahlen zur Veranschaulichung der momentanen
Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft Wien, der größten
Strafverfolgungsbehörde Österreichs: 90 Staatsanwälte und 42
Bezirksanwälte müssen sich pro Jahr um 210.000 Anzeigen kümmern. Dazu
kommt, dass Staatsanwälte eben seit 2008 die alleinige Herrschaft
über jedes Strafverfahren innehaben. Was also früher
Untersuchungsrichter erledigten, fällt nun in den
Zuständigkeitsbereich der Staatsanwälte, die wiederum die Polizei
mit Ermittlungen beauftragen, aber theoretisch auch selbst ermitteln
und Zeugen befragen können. Was aber zumindest im Grauen Haus in Wien
bisher graue Theorie geblieben ist, weil kein Staatsanwalt die Zeit
hat, sich auf Spurensuche zu begeben.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat also Grund zur Freude
über mehr Personal, und der Bun-_ deskanzler darf sich als Retter
der durch Wirtschafts- und Politcausen angeschlagenen Justiz feiern
lassen. In einem Punkt sind die beiden freilich weiterhin uneins:
Faymann hat Sympathie für die Abschaffung des politischen
Weisungsrechts bekundet, die Ressortchefin will es aber partout nicht
hergeben. Als Richterin und Standesvertreterin hatte Bandion-Ortner
noch für die Unabhängigkeit der Staatsanwälte gekämpft, als
Justizministerin sind ihr aber die inzwischen verschärften Vorgaben
für mögliche Weisungen ausreichend. Immerhin müssen Weisungen an die
Anklagebehörde schriftlich ergehen und dem Parlament berichtet
werden.
Ein Korrektiv (etwa auch gegen eine geplante Einstellung eines
Verfahrens) ist durchaus sinnvoll. Problematisch ist der momentane
Umstand, dass das Ende der Befehlskette eben politisch besetzt ist.
Denn gerade bei politisch heiklen Fällen - und davon gibt es derzeit
bekanntlich jede Menge - kann die Optik leicht auf eine schiefe Ebene
geraten.

Die Alternative wäre zum Beispiel ein unabhängiger
Generalbundesanwalt wie in Deutschland, auch wenn diese konkrete
Behörde nur für bestimmte staatsgefährdende Delikte zuständig ist.
Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass auch die Bestimmung
eines Bundesstaatsanwaltes politische Sprengkraft beinhalten kann.
Denn der gelernte Österreicher weiß, dass die meisten obersten
Beamtenetagen mehr oder weniger offen parteipolitisch besetzt werden.
Je weiter es hinaufgeht, desto größer wird die Beißhemmung gegenüber
der fütternden Hand. In Wahrheit ist nicht die Weisungsgebundenheit
der Staatsanwälte das größte Problem, sondern das karrierefördernde
Bestreben, es gar nicht darauf ankommen zu lassen.

Wenn es die Regierung tatsächlich ernst meint mit ihrer Kampfansage
gegen vorauseilenden Gehorsam, Freunderlwirtschaft und Korruption,
müssen zusätzlich zwei Schätze ausgepackt werden: Kronzeugenregelung
und Whistleblowerschutz. Denn sonst wird auch weiterhin kaum jemand
den Mut haben, den Mund aufzumachen.

Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

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