• 19.08.2010, 11:59:17
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  • OTS0131 OTW0131

Elektronische Aufsicht wurde nach umfangreichen Tests vergeben

Entscheidung entspricht dem Vorschlag der Bundesbeschaffung GmBH

Wien (OTS) - Zu diversen Zeitungsberichten und Presseaussendungen
betreffend die Vergabe der Ausstattung für die elektronische Aufsicht
ist festzuhalten, dass die Entscheidung für einen Technikanbieter
nach intensiven Tests und einem aufwendigen Vergabeverfahren gefallen
ist.

Dabei hat das Bundesministerium nicht nur auf den Preis geachtet
sondern prioritär die Sicherheit im Auge gehabt, was bei einer
anderen Form der Haft, wie sie die Fußfessel darstellt, nicht nur
selbstverständlich sondern auch unbedingt erforderlich ist.

Abgesehen davon bewegt sich die nunmehr getroffene Entscheidung im
Rahmen jener Kosten, die im Gesetzesentwurf vorgerechnet wurden.

Das Bundesministerium für Justiz hat sich für das derzeit
zuverlässigste und ausgereifteste Produkt auf dem Markt entschieden.
Ursprünglich wurden acht Anbieter zur Angebotslegung eingeladen und
in einem ersten Teilschritt alle bis auf drei Bestbieter
ausgeschieden.
Mit den verbliebenen drei Bietern haben Justizwachebedienstete aus
der Vollzugsdirektion und den Justizanstalten intensive Praxistests
durchgeführt, die Szenarien aus dem Alltag unter elektronischer
Aufsicht nachgestellt und so die Praxistauglichkeit von Basisgerät
und Fußfessel erprobt.

Es wurden etwa Alarmauslösungen durch verschiedenste
Manipulationsversuche (Trennung der Stromzufuhr am Basisgerät,
Bewegen des Basisgerätes, Abnahmeversuche der Fußfessel u.ä.) an der
Hardware (Basisgerät, Fußfessel) provoziert oder die Reichweite und
damit die tatsächliche Überwachungstauglichkeit von Personen in
verschiedensten Bauten (Haus, Wohnung, Altbau, Neubau usw.)
umfangreich getestet und protokolliert.

Die Ladezyklen der verschiedenen Geräteanbieter wurden geprüft und
auch die Alarmabsetzung samt -übermittlung und diesbezügliche
Fehleranfälligkeiten der jeweiligen Systeme wurden verglichen.
Dabei hat sich bei einem Anbieter herauskristallisiert, dass er alle
Vorgaben der Ausschreibung am besten erfüllt und es völlig
unproblematisch möglich ist, die Anwesenheit der Person auch in
größeren Objekten mit verschiedener Bausubstanz zuverlässig und ohne
Fehlalarme abzuwickeln.

Zudem ist das System extrem bedienerfreundlich und einfach in der
Administration - der Strafvollzug bekommt daher ein Instrument bester
Qualität im Bereich der technischen Überwachung. Das haben auch alle
in die Entscheidung eingebundenen Vollzugspraktiker bestätigt.

Dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, Weltmarktführer ist
und in Deutschland, Frankreich und England die Elektronische Aufsicht
durchführt, sei nur nebenbei erwähnt.

Grünen-Justizsprecher Steinhauser sollte aber unabhängig davon ein
wenig besser recherchieren, bevor er per Aussendung Skandalisierung
betreibt. Der Bieter heißt nämlich Elmo-Tech und nicht Elomo-Tech und
hat seinen Firmensitz in Israel und nicht in den Vereinigten Staaten.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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