- 05.08.2010, 15:16:38
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- OTS0156 OTW0156
ÖBB zu Lopatka-Kritik
Forderungen nur durch Gesetzesänderung oder Eingriff in bestehende Verträge möglich
Wien (OTS) - Zur heute von Staatssekretär Reinhold Lopatka
geäußerten Kritik halten die ÖBB fest, dass sich Lopatka
offensichtlich auf einen Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2007
bezieht. Lopatka meinte heute wörtlich, dass die sogenannte
Nebenbezugspauschale fachlich nicht gerechtfertigt sei und beseitigt
werden müsse. Dazu ist damals wie heute festzuhalten, dass die
Regelung des Nebengebührendurchschnittssatzes und die Einbeziehung
der Nebengebührenzulage in die Pensionsgrundlage mit dem
Bundesbahn-Pensionsgesetz, BGBl. I Nr. 86/2001 unter ÖVP-FPÖ
Regierung im Jahr 2001 erfolgte.
Unabhängig davon wurde im Rahmen eines Gehaltsabkommen von den ÖBB im
Jahr 2002 eine umfassende Nebenbezugsreform umgesetzt und das
bisherige "Allgemeine Nebenbezugspauschale" (ANP) in den
Gehaltsansatz einbezogen. Die Änderung, die STS Lopatka verlangt,,
wäre konkret nur in Form einer Gesetzesnovellierung durch das
Parlament bzw. in Form einer Gehaltskürzung und eines Eingriffs in
bestehende Verträge möglich. Dagegen bestehen auch massive
verfassungsrechtliche Bedenken.
Zur ebenfalls geäußerten Forderung nach der Abschaffung von
Sonderpensionsrechten weisen die ÖBB darauf hin, dass seit 15 Jahren
alle neu eintretenden ÖBB-MitarbeiterInnen ganz normal nach dem ASVG
angestellt werden.
Rückfragehinweis:
ÖBB-Holding AG
Michael Wimmer
Konzernkommunikation
Tel.: 01/93000-44279
mailto:[email protected]
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