- 22.07.2010, 12:34:32
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LH Dörfler fordert Bundesregierung zu raschem Handeln im Sinne der Dürreschädenopfer auf
Kärntner Nothilfswerk könnte sofort geöffnet werden, wenn zuständige Minister eine Adaptierung der Richtlinien des Katastrophenfonds vornehmen
Klagenfurt (OTS/LPD) - Angesichts der seit Wochen andauernden
Hitzewelle und den damit verbundenen Schäden in der heimischen
Landwirtschaft sieht Katastrophenschutzreferent Landeshauptmann
Gerhard Dörfler dringenden Handlungsbedarf und wäre bereit, den
Fördertopf des Kärntner Nothilfswerks für Opfer von Dürreschäden zu
öffnen. "In solchen Ausnahmesituationen ist es notwendig, rasche
Hilfe zu leisten. Die heimischen Landwirte brauchen einen starken
Partner, der sie bei Ernteausfällen unterstützt und ihnen
entsprechend finanziell unter die Arme greift", erklärte heute,
Donnerstag, Dörfler.
Eine Öffnung dieses Fördertopfes des Nothilfswerks sei aber nur
dann möglich, wenn sich Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
ebenfalls zu einer Unterstützung der Dürreopfer bekennt. Dieser
müsste nämlich, wie bereits bei Dürreperioden in den vergangenen
Jahren, die Richtlinien des Katastrophenfonds entsprechend
adaptieren, damit eine Kofinanzierung und damit mehr Mittel für die
Betroffenen der Dürreschäden sichergestellt werden können. "Nachdem
es sich bei den durch die Hitzeperiode verursachten Dürreschäden um
ein österreichweites Problem handelt, fordere ich Berlakovich und
Finanzminister Josef Pröll zu dringendem Handeln auf", so Dörfler.
Außerdem sei in einer derartigen Ausnahmesituation, die für Landwirte
Existenz bedrohende Ausmaße annehmen könnte, eine unbürokratische
Hilfeleistung dringend notwendig, statt groß in angelegten Gipfeln zu
debattieren.
Sobald die Bundesregierung ihre Zustimmung erteilt, können
geschädigte Landwirte bei Hitzeschäden und Ernteausfällen
entsprechende Anträge bei den jeweiligen Gemeindeämtern einbringen.
Die Formulare liegen in den Gemeindeämtern auf bzw. sind im Internet
unter www.sicherheit.ktn.gv.at herunter zu laden. Nach Einbringen des
Antrages prüft eine Schadensfeststellungskommission den Bedarf einer
finanziellen Abgeltung des entstandenen Schadens.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at
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