• 16.07.2010, 11:16:30
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OeNB weist Aussagen von Staatssekretär Lopatka betreffend Pensionssystem zurück

Wien (OTS) - Die von Staatssekretär Mag. Reinhold Lopatka
mehrfach angesprochenen Kritikpunkte am Pensionssystem der
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gehen ins Leere, da die
Faktenlage ein differenziertes Bild liefert.

Jenes System, das vorsah, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
nach 35 Dienstjahren, frühestens mit 55 Jahren und mit bis zu 85%
ihres Bezuges in den Ruhestand treten konnten, wurde bereits 1993
abgeschafft.

Im Jahr 1998 wurde das OeNB-Pensionssystem auf das ASVG-System -
ergänzt durch eine Pensionskassenregelung - umgestellt. Für die seit
2007 in die OeNB eintretenden Dienstnehmer wurde die vollständige
Harmonisierung mit dem ASVG-System abgeschlossen, indem ein
ausschließlich beitragsorientiertes Pensionskassensystem geschaffen
wurde, das keine über die Beitragsleistung hinausgehende
Leistungsverpflichtung seitens der OeNB vorsieht. Damit wird sich
innerhalb der nächsten zehn Jahre die Zahl der den ursprünglichen
Dienstbestimmungen unterliegenden und in der OeNB tätigen
Dienstnehmer von derzeit rund 480 auf maximal rund 60 Personen
reduziert haben.

Die von Staatssekretär Lopatka behauptete durchschnittliche
monatliche OeNB-Pension in der Höhe von 6.000 Euro ist ebenfalls
unzutreffend.

Die Medianpension der OeNB betrug 2009 vielmehr rund 65.000 Euro
brutto jährlich, also bezog der durchschnittliche OeNB-Mitarbeiter
bei 14 Monatspensionen im Jahr brutto rund 4.650 Euro monatlich. In
diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeNB auf Grund der großen
Verantwortung und der anspruchsvollen Aufgaben sehr hoch qualifiziert
sind - die Akademikerquote liegt bei 40%. In Anbetracht dessen ist
die OeNB-Medianpension durchaus mit anderen Berufsgruppen
vergleichbar.

Das Direktorium der OeNB hat darüber hinaus im Jänner 2010
Vorschläge für eine weitere Reform des historischen Pensionssystems
entwickelt, die insbesondere eine Anhebung des Pensionsantrittsalters
vorsehen. Hier sind Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Rahmen der
vertraglichen und rechtlichen Grundlagen im Gange.

Rückfragehinweis:

Oesterreichische Nationalbank 
   Mag. Oliver Huber
   Pressesprecher
   Tel.: +43-1 404 20/6622
   mailto:[email protected]
   www.oenb.at

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