• 13.07.2010, 15:01:24
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Österreich erreicht neue rechtliche Möglichkeiten gegen Gentech-Pflanzen

"Österreichischer Verhandlungserfolg ist Verpflichtung für rasche Anbauverbote von Gentech-Pflanzen zum Schutz der Bio-Landwirtschaft", fordert BIO AUSTRIA Obmann Vierbauch

Wien (OTS) - Rudi Vierbauch reagiert auf die heute von der
EU-Kommission in Brüssel vorgestellten Vorschläge, wonach den
Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zur Regelung des Anbaus von
Gentech-Pflanzen eingeräumt werden soll:

"Die von Bundesminister Berlakovich erkämpften Vorschläge bringen
mehr Handlungsspielraum und sind ein wichtiger Schritt, die
Gentechnik-Freiheit der österreichischen Landwirtschaft und
Lebensmittelproduktion abzusichern. Wir Biobäuerinnen und Biobauern
fordern daher ein rasches generelles Anbau-Verbot für
Gentech-Pflanzen in allen Bundesländern, um ansonsten unvermeidbare
Kontaminationen zu verhindern. Es wird sich schnell zeigen, wie viel
Selbstbestimmung die EU-Kommission den Mitgliedstaaten letztendlich
zugestehen will und wie gut dies rechtlich abgesichert werden wird",
analysiert Vierbauch.

"Gleichzeitig muss Österreich seinen konsequent kritischen Weg im
Rahmen der EU-Zulassungsverfahren fortsetzen, um einer
Zulassungslawine entgegen zu wirken", so Vierbauch: "In diesem Punkt
hat die Bundesregierung unsere volle Unterstützung!".

Die Europäische Gentechnik-Politik steckt seit Jahren in einer
Sackgasse, da EU-weit für den Anbau zugelassene, gentechnisch
veränderte Organismen (GVO) von vielen Mitgliedstaaten, darunter
Österreich, national wieder verboten wurden. Die Europäische
Kommission hat daher vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten mehr Recht
auf nationale Einschränkungen beim Anbau von bereits grundsätzlich
zugelassenen GVO einzuräumen. Die heute von der EU-Kommission
vorgestellten Vorschläge bestehen aus neuen Empfehlungen für die
Umsetzung von Koexistenzmaßnahmen und einem Vorschlag für eine
Anpassung der EU-Richtlinie 2001/18, welche den Anbau von
Gentech-Pflanzen in der EU regelt.

Die neuen Empfehlungen für Koexistenzmaßnahmen bringen die für den
Bio-Landbau sehr wichtige Verbesserung, wonach auch Maßnahmen legitim
sein können, die Verunreinigungen unter dem gesetzlichen
Kennzeichnungsgrenzwert von 0,9% vermeiden sollen. Dadurch entsteht
jedoch kein verbrieftes Recht auf ein Selbstbestimmungsrecht der
Mitgliedstaaten für nationale Anbauverbote ohne Wenn und Aber. Dies
könnte über die Änderung der Freisetzungsrichtlinie erfolgen. Der
diesbezügliche Vorschlag wurde von der EU-Kommission in den letzten
Wochen hinsichtlich der möglichen Gründe für nationale Verbote
verbessert. Damit verbessern sich die Möglichkeiten zum Schutz der
Bio-Landwirtschaft in Gentechnik-kritischen Ländern. In jenen
Staaten, welche von der Möglichkeit nationale Anbauverbote zu
erlassen nicht Gebrauch machen werden, ist für die Gefahr der
gentechnischen Kontamination der biologischen Landwirtschaft nach wie
vor keine Lösung in Sicht.

Viele Fragen sind weiterhin offen. Da die Gesetzesänderung von den
Mitgliedstaaten und dem Parlament beschlossen werden muss, ist der
Ausgang noch unbestimmt. "BIO AUSTRIA setzt auf BM Berlakovich und BM
Stöger, dass diese in den kommenden Verhandlungen ein Maximum an
Selbstbestimmungsrecht für Anbauverbote herausholen und rechtlich
absichern", so Vierbauch abschließend.

Rückfragehinweis:
Eva Straka, Pressesprecherin BIO AUSTRIA
Tel. +43 676 842 214 214
[email protected]

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