• 07.07.2010, 16:06:03
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VKI Sammelklage gegen AWD - Weg frei für Klärung

HG Wien sieht Sammelklage für zulässig an und beginnt Prozess

Wien (OTS) - Heute fand am HG Wien die erste Verhandlung in der
Sammelklage III (1305 Ansprüche - 21 Mio Streitwert) des VKI gegen
den AWD statt. Der AWD hatte sich mit vielerlei Argumenten gegen die
Zulässigkeit der Sammelklage gewehrt. Dennoch hat auch der
Richtersenat in Sammelklage III - ebenso wie der Einzelrichter in
Sammelklage I - die Sammelklage als zulässig angesehen. Diese
Entscheidung ist rechtkräftig. Nun wird ab Herbst in der Sache
verhandelt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht - im Auftrag des
Konsumentenschutz-ministeriums - und in Zusammenarbeit mit dem
deutschen Prozessfinanzierer FORIS sowie Rechtsanwalt Dr. Alexander
Klauser in fünf Sammelklagen die Schadenersatzansprüche von rund 2500
geschädigten Kleinanlegern (Streitwert rund 40 Mio Euro) gegen den
AWD geltend. Der Vorwurf lautet auf "systematische Fehlberatung" von
Anlegern, denen Immobilienaktien (Immofinanz und Immoeast) als "so
sicher wie ein Sparbuch" vermittelt wurden. Ab Juni 2007 kam es bei
diesen Aktien zu dramatischen Kurseinbrüchen.

Der AWD bekämpft vor allem die Klagsform - eine Sammelklage sei
nicht zulässig. Das Kalkül des AWD: Einzelklagen würden das
Prozesskostenrisiko und den gesamten Prozessaufwand derart steigern,
dass viele Kläger bzw der Prozessfinanzierer aussteigen würden und
der AWD ungeschoren davon käme.

Bereits im November hatte aber das Handelsgericht Wien die
Sammelklage I als zulässig angesehen. Nun folgt auch der Richtersenat
bei Sammelklage III dieser Entscheidung und lässt die Sammelklage III
ebenfalls zu. Dagegen ist - das hat das Oberlandesgericht Wien bei
Sammelklage I bereits festgestellt - kein Rechtsmittel zulässig. Ab
Herbst wird also in der Sache verhandelt.

"Die Abwehrstrategie des AWD ist gescheitert! Es ist zu hoffen,
dass der Eigentümer des AWD - die schweizer Swiss-Life - nun die
Situation neu bewertet und endlich auf das Angebot des VKI reagiert
und in Vergleichsverhandlungen eintritt," sagt Dr. Peter Kolba,
Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Nur ein klarer Schluss-Strich
unter die Vergangenheit wird dem Konzept "AWD-neu" Glaubwürdigkeit
verleihen. Wir laden AWD und Swiss-Life dazu ausdrücklich ein."

Wenn der AWD aber die Vorwürfe gerichtlich geprüft sehen will,
dann ist auch das sehr prozessökonomisch möglich: In Musterprozessen
die Klärung der strittigen Sach- und Rechtsfragen vorantreiben und
ein Verjährungsverzicht für alle übrigen Fälle. Doch auch dazu war
der AWD bislang nicht bereit.

"Der AWD wird nicht ewig vor der Klärung seiner Verantwortung in
der Vergangenheit davonlaufen können. Kommt es weder zu einem
Vergleich noch zu Musterverfahren, dann wird ab Herbst die Frage der
systematischen Fehlberatungen eben in den Sammelklagen geklärt", sagt
Dr. Peter Kolba.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation, Dr. Peter Kolba
Tel.: 01/588 77 - 320

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