• 02.07.2010, 09:08:48
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ARBÖ: Autofahrer mit Behinderung von Umweltzonen NICHT ausgenommen

Aber für Lkw und Busse gibt es gesetzliche Ausnahme bis 2015 - Protestaktion des ARBÖ

Wien (OTS) - Harte Bandagen hat Umweltminister Dipl.Ing. Nikolaus
Berlakovich in sein Umweltzonen-Gesetz für Autofahrerinnen und
Autofahrer mit Körperbehinderung gepackt: Für sie gibt es keine
generelle Ausnahme zur Einfahrt in Umweltzonen, außer sie fahren ein
neues Auto der Euro-Klasse 5 oder 6. "Der Minister geht mit
ungeheuerlicher Abgehobenheit gegen diese Bevölkerungsgruppe vor, die
mehr denn je auf ein Fahrzeug angewiesen ist", kritisiert der Leiter
der Rechtsabteilung Mag. Gerald Kumnig und fordert eine sofortige
Korrektur.

"Gerade Menschen mit Behinderung müssen oft viel Geld in den Umbau
ihrer Fahrzeuge investieren, um überhaupt ein Fahrzeug lenken zu
können und zu dürfen", bekräftigt ARBÖ-Behindertenberater Roland
Hirtl. "Diese Umbauten sind so teuer, dass man sich überhaupt nur
sehr selten und sehr schwer ein neues Auto leisten kann."

Beim ARBÖ läuft eine Unterschriften-Protestaktion gegen die
Umweltzonen (www.arboe.at)

Im "Immissionsschutzgesetz Luft", das nächste Woche im Plenum des
Nationalrates beschlossen werden soll und die Grundlage für
Umweltzonen bildet, ist eine gesetzliche Ausnahme von Umweltzonen für
Autofahrer mit dem Körperbehindertenausweis nur vorgesehen, wenn das
Auto mindestens der Euro-Klasse 5 oder 6 entspricht. Zur Erklärung:
Das sind Autos, die überhaupt erst ab Anfang nächsten Jahres auf den
Markt kommen. Für sämtliche anderen Abgasklassen ist keine generelle
Ausnahme für körperbehinderte Autofahrer vorgesehen. Sie riskieren
damit, aus den Umweltzonen künftig ausgeschlossen zu werden, wenn sie
sich nicht ein nagelneues Auto kaufen.

Im Gegensatz dazu gibt es für Lkw und Busse sehr wohl eine
generelle Ausnahme von Umweltzonen bis August 2011, auch wenn sie
"nur" der Euro-Klasse 3 entsprechen. Für Lkw und Busse der
Euro-Klasse 4 gilt diese Ausnahme sogar bis Ende 2015. "Lkw und Busse
vor Menschen, lautet offenbar die zynische Hackordnung dieses
Gesetzes. Es ist zu hoffen, dass die Nationalratsabgeordneten diesem
Unfug noch rasch einen Riegel vorschieben", fordert der Leiter der
ARBÖ-Rechtsabteilung.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Interessensvertretung & Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 891 21-280, mobil: 0664/60 123 280
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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