• 01.07.2010, 10:30:15
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Umweltdachverband, OeAV & Kuratorium Wald zeigen auf: 1 Jahr UVP-G-Novelle - die Mängel, die blieben!

- Schwellenwerte für UVP-Pflicht nach wie vor zu hoch: Beispiel Mellau-Damüls - Missstände punkto Öffentlichkeitsbeteiligung nicht bereinigt

Wien (OTS) - - Beschwerden an EU-Kommission eingebracht
- EU-Kommission plant Änderung der UVP-Richtlinie - öffentliche
Konsultation läuft bis 24.9.2010:
http://ec.europa.eu/environment/consultations/eia.htm

Wien, 1.7.10 (UWD) Am 23.6.09 wurde die Novelle zum
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G) im Ministerrat
beschlossen. "Damit wurde zwar so mancher Missstand behoben, dennoch
sind einige Punkte offen geblieben: Die Schwellenwerte zur Begründung
der UVP-Pflicht sind nach wie vor viel zu hoch angesetzt, was u.a.
zur Folge hat, dass in Österreich im europäischen Vergleich nur
wenige Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Außerdem
ist die Öffentlichkeit bei Einzelprüfungs- bzw.
Feststellungsverfahren immer noch ausgeschlossen", sagt Gerhard
Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Der
Umweltdachverband brachte deshalb gemeinsam mit dem Oesterreichischen
Alpenverein (OeAV) und dem Kuratorium Wald bei der Europäischen
Kommission zwei Beschwerden ein.

Schwellenwerte für Vorhaben in sensiblen Gebieten sind eindeutig zu
hoch
"Die Schwellenwerte für Vorhaben in schutzwürdigen Gebieten sind
generell viel zu hoch angesetzt. Daher ist meist keine UVP
erforderlich, was noch intakte Landschaften und sensible Ökosysteme
zunehmend in Bedrängnis bringt. Steigender Erschließungsdruck und der
Umstand, dass mit der Novelle das Erreichen der Schwellenwerte selbst
in schutzwürdigen Gebieten von einer Flächeninanspruchnahme mit
Geländeveränderungen abhängig gemacht wird, machen z.B. Projektwerber
bei der Errichtung oder der Zusammenlegung großer Schigebiete, die
die alpine Umwelt fahrlässig beeinträchtigen, immer skrupelloser",
erklärt Christian Wadsack, Präsident des OeAV.

Schigebietserweiterung Mellau-Damüls: schwerwiegende Eingriffe in
den Naturraum
Noch vor Inkrafttreten der Novelle wurde 2003 für den Zusammenschluss
der beiden Schigebiete Mellau und Damüls im Bregenzer Wald die
naturschutzrechtliche Bewilligung für vier neue Seilbahnprojekte -
Ragazer Blanken, Hohe Wacht-, Elsenkopf- und Gipfelbahn - und
Schipisten mit einer Fläche von rund 100 Hektar beantragt, drei Jahre
später erteilt. Eine Berufung der Naturschutzanwältin wurde
zurückgewiesen, obwohl die Eingriffe in Natur und Landschaft als
schwer wiegend eingeschätzt wurden. "Die Durchführung einer UVP
unterblieb, da der geforderte Schwellenwert von 20 ha nicht erreicht
wurde - von den geplanten 100 ha Pistenfläche galten laut UVP-G nur
knapp 13 ha als Geländeveränderung", stellt Peter Haßlacher, Leiter
der Fachabteilung Raumplanung-Naturschutz des OeAV, fest.
Der OeAV gab ein Gutachten in Auftrag, das bekräftigte, dass das
Projekt gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention verstößt
und somit nicht genehmigungsfähig ist. Aufgrund der Nichtdurchführung
einer UVP und der Nichtbeachtung der Alpenkonvention brachte ein
Vorarlberger Initiativ-Komitee im Juni 2007 beim Beschwerdausschuss
des EU-Parlaments eine Petition ein. Im Oktober 2008 bestätigte
EU-Kommission das Vorliegen schwerwiegender Verfahrensfehler. "Ein
EU-Beschwerdeverfahren wurde eingeleitet, ein
Vertragsverletzungsverfahren steht an", so Haßlacher.

Alpenverein und Umweltdachverband richten Beschwerde an
EU-Kommission
Nichtsdestotrotz wurden die Bauarbeiten in Mellau-Damüls fortgesetzt:
Drei Seilbahnen und zahlreiche Pisten sind schon fertig gestellt. Mit
der Errichtung der Sesselbahn Ragaz soll heuer begonnen werden. OeAV
und UWD haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde wegen des
rechtswidrigen Vollzugs europäischen Umweltrechts eingebracht.

Beteiligungsrecht im UVP-Gesetz nach wie vor als Stiefkind
behandelt
Ein weiterer Missstand punkto UVP-G betrifft die
Öffentlichkeitsbeteiligung: "Bei vielen Projekten, bei denen
schwerwiegende Umweltbelastungen zu erwarten sind, ist die
Durchführung einer Einzelfallprüfung vorgesehen, bei der über eine
allfällige UVP-Pflicht des Projektes entschieden wird - allerdings
unter Ausschluss der betroffenen Öffentlichkeit! Umwelt-NGOs werden
demnach nach wie vor bei dieser Feststellung außen vor gelassen - ein
Sachverhalt, der klar gegen die Aarhus-Konvention verstößt", so
Matthias Pölzer vom Kuratorium Wald. Alpenverein, Umweltdachverband
und Kuratorium Wald haben deshalb auch in dieser Causa eine
Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht. "Eine adäquate
Öffentlichkeitsbeteiligung und niedrigere Schwellenwerte sind
unabdingbar im UVP-G zu verankern - international gebräuchliche
Umweltstandards müssen endlich auch in Österreich etabliert werden",
fordern Heilingbrunner, Wadsack, Haßlacher und Pölzer unisono.

EU-Kommission plant Änderung der UVP-RL - öffentliche Konsultation
ist angelaufen
Die EU-Kommission hat zuletzt in einem Bericht 20 Umsetzungsjahre der
UVP-RL bewertet und in einigen Aspekten Verbesserungsbedarf geortet -
z.B. hinsichtlich der Festsetzung der Schwellenwerte durch die
Mitgliedstaaten, hinsichtlich der Qualität der UVP-Unterlagen, und
v.a. auch punkto Beteiligung der Öffentlichkeit - und plant deshalb
eine Änderung der UVP-Richtlinie. Eine öffentliche Konsultation via
Internet ist vor kurzem angelaufen. "Österreich darf sich dabei
keinesfalls die Hoffnung machen, dass die Richtlinie aufgeweicht
wird, sondern ganz im Gegenteil, viele Kritikpunkte treffen zu 100 %
auf Österreich und die UVP-Praxis zu. Auch die jüngste Judikatur des
EuGH in Sachen Mitwirkungsrechte der NGOs beim
UVP-Feststellungsverfahren gibt Anlass für erhöhten Handlungsbedarf
in Österreich. Bis 24. September 2010 besteht die Möglichkeit, via
öffentliche Konsultation Verbesserungsvorschläge einzubringen - was
wir mit Sicherheit tun werden", versichern UWD, OeAV und Kuratorium
Wald abschließend.

Rückfragehinweis:

Umweltdachverband
   Dr.in Sylvia Steinbauer
   Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: (++43-1)40113/21
   mailto:[email protected]
   http://www.umweltdachverband.at

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