• 29.06.2010, 21:10:29
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EU: Gleichstellung ist Teil sozialer und ökonomischer Problemlösung EU-Unterausschuss diskutiert EU-Vorhaben zur Gleichstellungspolitik

Wien (PK) - Um die Gleichstellung von Frauen und Männern
innerhalb der EU zu erreichen, bedarf es noch großer
Anstrengungen. Trotz der Fortschritte gibt es nach wie vor
geschlechtsspezifische Ungleichheiten, etwa bei den
Beschäftigungsquoten, beim Gehalt, bei der Arbeitszeit, bei den
Führungspositionen, bei der Übernahme von Betreuungsaufgaben und
Pflichten im Haushalt sowie beim Armutsrisiko. Das geht aus dem
Bericht der EU-Kommission zum Thema Gleichstellung hervor, der
heute gemeinsam mit einer Mitteilung der Kommission zu einem
verstärkten Engagement für die Gleichstellung von Frauen und
Männern und zu einer "Frauen-Charta" im EU-Unterausschuss des
Nationalrats diskutiert wurde.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek befürwortete die
Initiativen der EU, bedauerte jedoch, dass es nicht gelungen ist,
eine eigene gesellschaftspolitische Leitlinie explizit in die
Strategie "EU 2020" hinein zu verhandeln. Dennoch sei das Thema
"Gleichstellung von Frauen und Männern" sowohl in den fünf
Kernzielen als auch in den sieben Leitinitiativen enthalten,
bestätigte sie.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ wurde mehrheitlich
ein Antrag auf Stellungnahme angenommen, in dem die
Bundesregierung ersucht wird, Bestrebungen zur Förderung der
umfassenden Gleichstellung von Frauen und Männern in allen
Politikbereichen der EU aktiv zu unterstützen und sich für die
Verankerung der Gleichstellung als politikfeldübergreifendes,
horizontales Prinzip im europäischen Handeln einzusetzen. Die
Abgeordneten halten die Schwerpunktsetzung der EU-Kommission für
richtig und vertreten die Auffassung, dass die Aufnahme einer
geschlechtsspezifischen Komponente in die gemeinsame Außenpolitik
der EU wesentlich dazu beitragen kann, Gleichstellung auch über
die europäischen Grenzen hinaus zu fördern.

Heinisch-Hosek strebt nationalen Aktionsplan an

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zeichnete einen
ähnlichen Befund für Österreich wie der Kommissionsbericht. Es
habe Fortschritte gegeben, sagte sie, aber es gebe auch noch
großen Nachholbedarf. Die Frauenbeschäftigungsquote liege in
Österreich bei 65,8%, was deutlich über dem EU-Durchschnitt sei.
Dass ein hoher Prozentsatz der Frauen nur Teilzeit arbeite, müsse
in diesem Zusammenhang als ein Wermutstropfen betrachtet werden.
Das sei auch auf mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen
zurückzuführen, ergänzte sie, aber auch auf die Tatsache, dass
Frauen stark in die Pflege von Angehörigen eingebunden sind.

Auch wenn es in Österreich weniger armutsgefährdete Frauen als in
der EU gibt, könne man nicht zufrieden sein, stellte die
Ministerin fest. Der beste Schutz vor Armut sei noch immer eine
eigenständige Absicherung und ein eigenständiges Einkommen.

Heinisch-Hosek kündigte den Ausschussmitgliedern an, das Ergebnis
des einjährigen Diskussionsprozesses mit über 100 ExpertInnen
demnächst zu präsentieren. Diese hätten zahlreiche Maßnahmen
erarbeitet, für die es zwar noch keinen Konsens gibt, aber sie
sehe es als eine der wesentlichen Aufgaben für die nächste Zeit
an, in die entsprechenden Verhandlungen mit den Sozialpartnern
und den zuständigen Ministerien zur Erstellung eines nationalen
Aktionsplans zu gehen.

Als einen wesentlichen Schritt bezeichnete die Ministerin die
Einigung mit den Sozialpartnern zur Einkommenstransparenz. Damit
werde man dem Ziel, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, näher
kommen, zeigte sie sich überzeugt. Der Gesetzesentwurf werde bald
in Begutachtung gehen, informierte sie die Abgeordneten. Sie
unterstützte auch den Vorschlag des WIFO, den
Alleinverdienerabsetzbetrag für jene, die keine Kinder betreuen,
auf den Ausbau der Betreuungseinrichtungen umzuschichten. Sie
hoffte auch, dass durch die Selbstverpflichtung privater
Unternehmen mehr Frauen in Führungspositionen gelangen.

Die Frauenministerin wies auch auf den Zusammenhang zwischen
Kinderbetreuungseinrichtungen und Geburtenrate und damit auf die
demografische Entwicklung hin und unterstrich die positive
Wirkung einer hohen Frauenerwerbsquote auf das
Wirtschaftswachstum.

Die Pläne der EU-Kommission

Auch die Kommission stellt in der genannten Mitteilung fest, dass
wirtschaftlicher Zusammenhalt, nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit sowie die Bewältigung der demografischen
Herausforderung von wirklicher Gleichstellung der Geschlechter
abhängen.

Die Kommission plant daher, im Laufe des Jahres 2010 eine
Gleichstellungsstrategie zu verabschieden, die nahtlos an den
derzeitigen Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und
Männern anschließt. Sie warnt davor, unter dem Vorwand der
Wirtschafts- und Finanzkrise die Mittel für
Gleichstellungsmaßnahmen einzufrieren oder sogar zu kürzen. Viel
eher sollte man der Kommission zufolge wirksame
Gleichstellungsmaßnahmen als Bestandteil des Lösungsansatzes zur
Überwindung der Krise und als einen Faktor zur Wachstumsförderung
sehen. Gleichstellungsmaßnahmen sollten nicht als kurzfristiger
Kostenfaktor, sondern als langfristige Investition betrachtet
werden, unterstreicht der Kommissionsbericht. Es sei
unerlässlich, dass der Fahrplan der Kommission sowie der vom
Europäischen Rat verabschiedete Europäische Pakt für die
Gleichstellung der Geschlechter und der von den europäischen
Sozialpartnern vereinbarte Aktionsrahmen für die Gleichstellung
von Frauen und Männern ihre Fortsetzung in einer
Nachfolgestrategie findet. Zudem müsse Gleichstellung ein
Kernelement der EU-Strategie für 2020 bleiben und Gender
Mainstreaming wirksam als Instrument der Politikgestaltung
eingesetzt werden. Voraussetzung dafür seien unter anderem die
Entwicklung von nach Geschlechtern differenzierten Statistiken,
Indikatoren, Instrumenten und Leitfäden, einschließlich des
Austauschs vorbildlicher Modelle.

Anlässlich des internationalen Frauentags 2010 und des 15.
Jahrestags der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in
Peking hat die Kommission auch ihr Engagement bekräftigt, die
Gleichstellung von Frauen und Männern umfassend zu verwirklichen
und die zur Umsetzung dieses Ziels nötigen Ressourcen
bereitzustellen. So soll das Potenzial von Frauen voll
ausgeschöpft werden, um so eine bessere Geschlechterverteilung
auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. Der Abbau des
geschlechterspezifischen Lohngefälles durch die Mobilisierung
aller legislativen und nichtlegislativen Instrumente ist laut
Kommission ebenso Ziel wie die faire Vertretung von Frauen und
Männern in Führungspositionen im öffentlichen Leben und in der
Wirtschaft. Mit entsprechenden Maßnahmen will die Kommission auch
der geschlechterspezifischen Gewalt ein Ende setzen.

Gleichstellungspolitik soll auch in die Außenpolitik integriert
werden, um die soziale und wirtschaftliche Unabhängigkeit von
Frauen und Männern gleichermaßen weltweit zu fördern. Dieses
Engagement sei nicht nur in den Beziehungen mit Drittländern zu
forcieren, sondern auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit
internationalen und regionalen Organisationen.

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, konnte die Frauenerwerbsquote
im EU-Raum in den letzten zehn Jahren um 7,1 Prozentpunkte
gesteigert werden, sie lag 2008 bei 59,1 %, wobei die Quoten in
den einzelnen Mitgliedstaaten zwischen unter 40 % und über 70 %
schwanken. Frauen haben aber ein höheres Risiko, nach dem Verlust
ihres Arbeitsplatzes keinen anderen Arbeitsplatz zu finden. Sie
sind auch weitaus häufiger in prekären Arbeitsverhältnissen und
in unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigungen zu finden. Groß ist
nach wie vor das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen, dieses
belief sich im EU-Durchschnitt zum Nachteil der Frauen auf 17,6
%. Frauen arbeiten auch weiterhin hauptsächlich in traditionell
weiblichen und oft schlecht bezahlten Branchen. Sie besetzen
trotz des erheblich gestiegenen Bildungsniveaus - 59 % der
HochschulabgängerInnen sind Frauen - in sämtlichen Bereichen der
Gesellschaft seltener Führungspositionen.

Die Kommission drängt daher darauf, die Anstrengungen zur
Beseitigung der Ungleichheit in der Arbeitswelt zu intensivieren,
damit die bestehenden Unterschiede in Bezug auf Beschäftigung,
Entgelt und Führungspositionen durch Schaffung besserer
Arbeitsplätze sowie durch Abbau der Segregation auf dem
Arbeitsmarkt und des Armutsrisikos erheblich reduziert werden
können. Insbesondere sollte nach Ansicht der Kommission die
Verringerung des Lohngefälles weiterhin Priorität haben, die
Vollzeitbeschäftigung müsste gefördert werden, denn sie sei die
beste Garantie gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Steuer- und
Sozialleistungssysteme sollten für Frauen und Männer die gleichen
Anreize zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit haben.

Die Kommission übt auch Kritik an mangelnden
Kinderbetreuungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten und fordert
die EU-Staaten auf, mehr Maßnahmen zur Vereinbarkeit des Berufs-,
Privat- und Familienlebens von Frauen und Männern zu ergreifen.
Auf EU-Ebene selbst soll die Rahmenvereinbarung über den
Elternurlaub mit dem Ziel der Verlängerung des Elternurlaubs und
dem Anspruch auf flexible Arbeitszeiten für einen bestimmten
Zeitraum nach dem Elternurlaub geändert werden. Geplant ist
ebenfalls, die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige
Tätigkeit ausüben, sowie von mithelfenden Ehegatten zu
novellieren.

Außerdem hat die Kommission einen Vorschlag für einen
Rahmenbeschluss des Rats zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz von Opfern vorgelegt. Den
Mitgliedstaaten wird nahegelegt, präventive Methoden der
Bekämpfung sexualisierter Gewalt, wozu auch Menschenhandel zum
Zweck der sexuellen oder wirtschaftlichen Ausbeutung zählt, zu
intensivieren. Besonderes Augenmerk sollte nach Ansicht der
Kommission auf gezielte Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung,
Früh- oder Zwangsehen und so genannte Ehrendelikte gelegt werden.

Gleichstellungspolitik der EU: Zwang oder Wahlfreiheit für
Frauen?

In der Diskussion kamen grundsätzliche Auffassungsunterschiede
zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen einerseits, und FPÖ und BZÖ
andererseits zutage. Während die Abgeordneten der
Regierungsfraktionen und der Grünen die Pläne der EU
unterstützten, forderte die FPÖ, die Stereotypen zu überdenken.
Sie sah in den vorliegenden Papieren nur eine Summe von
Glaubenssätzen, die Frauen ein bestimmtes Verhalten aufzwingen
wollen.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) zeigte sich zufrieden über die
Initiativen der EU in Bezug auf die Gleichstellungspolitik. Sie
forderte vor allem mehr Betreuungseinrichtungen für Kinder bis
zum dritten Lebensjahr. V-Abgeordnete Dorothea Schittenhelm
urgierte einen nationalen Aktionsplan.

Abgeordnete Ursula Plassnik (V) brachte die außenpolitische
Komponente der Gleichstellungspolitik in die Diskussion ein. Die
EU sei eine Wertegemeinschaft, sagte sie, und Gleichstellung ein
wesentlicher Teil davon. Dies müsse sich auch in der Außenwirkung
der EU widerspiegeln. Sie erinnerte an die UNO-Resolution 1325,
die im Herbst 2000 beschlossen worden war und in der der UN-
Sicherheitsrat die Mitglieder auffordert, für eine stärkere
Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen der institutionellen
Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten Sorge zu
tragen. Angesichts des zehnten Jahrestages sollte das Parlament
seine Stimme erheben und Initiativen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit sowie der Außen- und
Sicherheitspolitik setzen, verlangte Plassnik. Es sei auch
notwendig, meinte die ehemalige Außenministerin, mehr Frauen in
Führungspositionen bei internationalen Missionen zu bestellen.
Sie regte auch an, innerhalb der Regierung eine Person zu
bestellen, die sich mit dem Thema befasst. Auch sollte die
Ablehnung der Genitalverstümmelung und der Gewalt an Frauen an
sich mehr Gewicht in der Außenpolitik haben, forderte Plassnik.

In der Beurteilung der Lage sowie in den angestrebten Zielen und
Maßnahmen ging Abgeordnete Judith Schwentner (G) mit der
Frauenministerin konform. Sie betonte die Wichtigkeit des Gender-
Budgeting und sprach sich für die Schaffung qualifizierter
Teilzeitarbeitsplätze aus, da Teilzeit von Frauen durchaus auch
selbst gewählt sei, ihnen dadurch aber Aufstiegschancen nicht
verwehrt werden dürften.

Völlig anders bewertete Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F)
die Pläne der Kommission und zweifelte, ob man damit den Frauen
wirklich etwas Gutes tue. Man sollte darüber nachdenken, meinte
sie, ob Frauen tatsächlich volle Berufstätigkeit wollen und ob
man ihnen nicht vielmehr die Chance geben sollte, ihr Leben so zu
gestalten, wie sie es wollen. Es könne doch nicht sein, dass
Frauen voll arbeiten müssen, damit sie nicht in die Armutsfalle
geraten. Frauen müssten so abgesichert werden, dass sie sich es
leisten können, Kinder zu bekommen und auch nicht gezwungen sind,
ihre Kinder sofort einer Betreuungseinrichtung zu überantworten.
Betrachtet man die von der EU und von der Regierung vorgesehenen
Maßnahmen, so sehe es so aus, als ob sich Frauen mehr und mehr
männlichen Verhaltensmustern unterordnen müssten, bemerkte
Unterreiner, Wachstum könne in der Gleichstellungspolitik nicht
alleiniges Kriterium sein.

Unterreiner wurde in ihrer Auffassung von ihrem KlubkollegInnen
Johannes Hübner und Carmen Gartelgruber unterstützt. Gartelgruber
warf der EU vor, den Frauen keine Wahlfreiheit geben zu wollen.
Die Frauen-Charta stellt nach Meinung des Abgeordneten Hübner die
Summe von Glaubenssätzen dar, die mit pseudowirtschaftlicher
Argumentation untermauert wird. Außerdem sah er in dem Vorhaben
der EU das Subsidiaritätsprinzip verletzt, da sämtliche Maßnahmen
die Mitgliedstaaten selbst regeln können.

Dem wiedersprachen die Abgeordneten Gisela Wurm und Christine
Muttonen (beide S) heftig. Es gehe um Gleichstellung im Sinne von
Gerechtigkeit, bemerkte Wurm, und die Freiheit steige mit der
Zahl der Möglichkeiten. Muttonen verwies auf das gute Netz der
Kinderbetreuung und das Instrument der Väterkarenz, womit die
Gesellschaft in den skandinavischen Ländern positiv verändert
worden sei. Auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek stellte
klar, es gehe nicht um Bevormundung. Sie wolle den Frauen gleiche
Chancen eröffnen und ihnen ein Angebot machen.

Um der Armutsgefährdung vor allem der Alleinerziehenden
entgegenzuwirken forderten die Abgeordneten Carmen Gartelgruber
(F) und Ewald Stadler (B) die Einführung einer generellen
Unterhaltsbevorschussung sowie steuerrechtliche Maßnahmen.

Der Antrag der FPÖ auf strikte Ablehnung der Frauen-Charta und
der Mitteilung der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und
Männern fand bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung und
blieb somit in der Minderheit.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) unterstützte Maßnahmen zur
Geschlechtergerechtigkeit dann, wenn es um den Abbau
sozialrechtlicher Unterschiede geht. Glaubenssätze seien aber der
falsche Weg, meinte er. Stadler kritisierte insbesondere die
Diskussion im Europarat um den Begriff Mutter, den einige
Abgeordnete als sexistisch eingestuft hatten. Eine Erhöhung des
Frauenanteils bedeute auch lange noch nicht mehr
Geschlechtergerechtigkeit, argumentierte er, denn dann könnten in
der Justiz keine Urteile gefällt werden, die Gewalt an Frauen mit
dem Hinweis auf kulturelle Traditionen geringer bestrafen.

Abgeordnete Martina Schenk (B) fehlten konkrete Lösungsvorschläge
in den vorliegenden Papieren. Sie kritisierte auch die letzte
Steuerreform, die ihrer Ansicht nach dem Auseinandergehen der
Einkommensschere zusätzlich Vorschub geleistet hat. Ihr Antrag
auf Ausschussfeststellung, wonach Frauen mit niedrigen nicht
lohnsteuerpflichtigen Einkommen künftig auch jene Unterstützungen
lukrieren können, die mit der Steuerreform 2009 insbesondere den
in der Mehrzahl männlichen Beziehern höherer Einkommen
zugutekommen, fand ebenfalls nicht die erforderliche Zustimmung
der anderen Fraktionen. (Fortsetzung)

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