- 29.06.2010, 12:46:12
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AMA vergibt Milch-Innovationspreise 2010
Sieg geht an Berglandmilch, NÖM, Vorarlberg Milch und Kärntnermilch
Wien (OTS/aiz) - Im Wiener Kursalon Hübner wurden gestern Abend
zum mittlerweile vierten Mal die in der Molkereibranche hoch
begehrten AMA Milch-Innovationspreise vergeben. "Einfallsreichtum und
Facettenvielfalt zeichnen neben hervorragender Qualität die
heimischen Milchprodukte aus. Mit der Verleihung dieser
Auszeichnungen würdigen wir einmal mehr die Innovationskraft der
heimischen Produzenten", stellte der Geschäftsführer der AMA
Marketing GesmbH, Stephan Mikinovic, fest. Im Rahmen der
Preisverleihung informierte auch ein Rechtsexperte über den aktuellen
Stand bei der Umsetzung der Health-Claims-Verordnung.
Zum AMA Milch-Innovationspreis 2010 wurden 39 Einreichungen
verzeichnet. Eine fachkundige Jury ermittelte nach strengen
Richtlinien die heurigen Preisträger. Nicht nur der Geschmack
lieferte dabei ein wichtiges Kriterium, auch Convenience, Neuheiten
im Erscheinungsbild, die Vermarktbarkeit und die Idee, die hinter den
neuen Produkten zu erkennen waren, verhalfen den Einreichungen zum
Sieg. Die Trophäe in der Kategorie "Weiße Palette" ging an die
Berglandmilch für das Produkt "Schärdinger Topfennockerl mit
Dessertsauce Erdbeer". Über den Sieg in der "Bunten Palette zum
Löffeln" freuten sich ex aequo die NÖM (mit "frufru wie damals
Marille") und die Vorarlberg Milch für den "Ländle Pudding
Schokolade". Den ersten Platz in der Kategorie "Bunte Palette zum
Trinken" holte sich die "Milkfit Probiotische Acidophilusmilch mit
Heidelbeeren" der Kärntnermilch. "Die Kreativität unserer Molkereien
ist ungebrochen. Wir sind erneut von Idee, Qualität und
Facettenvielfalt überzeugt worden", stellte Mikinovic fest.
Health-Claims-Verordnung stellt große Herausforderung für Branche dar
Im Anschluss an die Siegerehrung referierte Florian Meyer -
Rechtsanwalt und Spezialist für Lebensmittelrecht aus Deutschland -
zum Thema "Die Health-Claims-Verordnung - ist die Werbung für
Functional Food am Ende?". Diese EU-Verordnung regelt bekanntlich die
Verwendung von nährwert- sowie gesundheitsbezogenen Angaben bei
Lebensmitteln ("fettarm", "ohne Zucker", "stärkt die Abwehrkräfte"
usw.) und enthält auch ein Totalverbot bestimmter Bezeichnungen.
Erlaubte Angaben können entweder über eine Listen- oder eine
Einzelzulassung geregelt werden. Die EFSA hat dabei zu bewerten, ob
die Anträge wissenschaftlich zuverlässig und begründet sind.
Im Rahmen der Listenzulassung wurden bisher rund 40.000 solcher
"Health-Claims" bei der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) von den Mitgliedstaaten eingereicht.
Die EFSA hat diese Liste auf 4.000 gekürzt und bisher rund 1.000
Claims bewertet. 80% wurden dabei als nicht zulässig eingestuft.
Meyer schätzt, dass letztendlich von der Liste etwa 100 Bezeichnungen
erlaubt werden. Für die Einzelzulassung liegen bis dato 280 Anträge
vor, wovon die EFSA 80 bearbeitet hat. Auch hier sind die Kriterien
so streng, dass 80% als nicht haltbar eingestuft werden.
Übergangsfrist für vor 2005 bestehende Markennamen
Eine dritte Reihe von Gutachten wird für September 2010 erwartet,
die Veröffentlichung der Claim-Liste ist für Dezember 2011 geplant.
Die bisherige Vorgangsweise der EFSA lässt laut Meyer den Schluss zu,
dass diese Zulassungen sehr streng gehandhabt werden. Immerhin gebe
es aber eine Übergangsfrist für Produkte mit einem bereits vor dem
01.01.2005 bestehenden Markennamen. Diese können, wenn sie der
Verordnung nicht entsprechen, bis Jänner 2022 weiterhin in Verkehr
gebracht werden, so der Experte.
Lebensmittelhersteller hätten derzeit mehrere Möglichkeiten, wenn
sie nicht sicher sind, ob ihre Health-Claims Bestand vor den strengen
Augen der EFSA haben werden: Sie könnten, erstens, nach dem Motto
"Augen zu und durch" auf eine positive Entscheidung der Behörde
hoffen. Zweitens könnten sie auf die Veröffentlichung der Liste mit
den zugelassenen Claims warten, drittens eine Einzelzulassung
anstreben und dafür entsprechende Studien vorlegen, oder sie könnten,
viertens, im Zweifelsfall ihre Produkte auch umwidmen und als
Kosmetikum beziehungsweise als Medizinprodukt (für bilanzierte Diät)
bewerben. Als Alternative biete sich auch an, mehr auf die Qualität
und den Geschmack oder die Herkunft von Lebensmitteln zu verweisen,
so Meyer.
(Schluss) kam
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