• 29.06.2010, 09:58:17
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FPÖ kämpft weiter für das Leben und das Streichen der Eugenischen Indikation

Hofer: Antrag im Parlament eingebracht

Wien (OTS) - Vor 35 Jahren wurde in Österreich die sogenannte
Fristenlösung eingeführt. Kinder dürfen jedoch in Österreich bis
unmittelbar vor der Geburt getötet werden, wenn der Arzt feststellt,
dass eine Behinderung drohen könnte. Man nennt dies vornehm
"Eugenische Indikation."

FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer hat im Parlament das
Streichen der Eugenischen Indikation beantragt. Vertreter der
Regierungsparteien haben in persönlichen Gesprächen ihre große
Sympathie für diesen Schritt bekundet: "Dass eine Abtreibung über die
Fristenlösung hinaus und bis zum Geburtstermin in Österreich möglich
ist, war vielen Menschen bisher gar nicht bekannt. Diese
Vorgangsweise macht betroffen. Es muss unterstrichen werden, dass
alleine der Verdacht einer möglichen Behinderung ausreicht, um diese
Tötung vorzunehmen. Es ist dabei auch unerheblich, um welche Art der
Abweichung von der medizinischen Norm es sich handeln könnte."

Viele Menschen sind von Geburt an behindert und führen nicht nur ein
erfülltes Leben sondern sind auch für ihre Familien und ihren
Freundeskreis unerlässliche Stützen des Alltags. Diese Menschen sind
nach österreichischer Gesetzgebung letztendlich unerwünscht, wertlos,
man hätte sie bis kurz vor der Geburt töten können.

Hofer: "Die FPÖ hat daher im Parlament einen viel beachteten Antrag
gegen die Eugenische Indikation und für das Leben eingebracht, damit
Menschen mit Behinderung nicht als Menschen dritter Klasse, die man
einfach nicht als lebenswerte Geschöpfe betrachtet, abgestraft
werden."

Dr. Husslein bestätigte gegenüber der APA vor Jahren, dass an der
Uniklinik für Frauenheilkunde in Wien auch Spätabbrüche durch Gabe
von Prostaglandinen durchgeführt wurden, wobei zahlreiche dieser
Kinder noch lebend zur Welt gekommen und dann qualvoll gestorben
seien.

Hofer: "Wir diskutieren also in Österreich darüber, ob behinderte
Menschen wegen unerwünschter Barrieren bei Bauten oder falscher
Gestaltung von Internetseiten diskriminiert werden. Gleichzeitig
werden behinderte Menschen vor der Geburt einfach getötet. Das
verstößt gegen die Chancengleichheit, wie sie im
Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Gleichstellungspaket formuliert
ist. Und zwar wesentlich deutlicher, als eine Stufe vor einem
Geschäftslokal oder ein zu kleines Behinderten-WC."

Es kann, so Hofer, nicht zwei Arten von Ungeborenen geben. Nämlich
solche, die es wert gewesen wären, geboren zu werden und solche, die
es nicht wert sind: "Und wenn sich die Eltern nicht in der Lage
sehen, ein Kind mit Behinderung durchs Leben zu begleiten, dann hat
der Staat die Pflicht, sich diesem Leben anzunehmen."

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
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