• 22.06.2010, 11:29:25
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Quadrilaterales Treffen in der Schweiz

Bandion-Ortner traf Amtskollegen anderer deutschsprachiger Länder

Feusisberg (OTS) - Auf Einladung der Schweizer Bundesrätin und
Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Eveline Widmer-Schlumpf fand gestern und heute in Feusisberg in der
Schweiz ein quadrilaterales Treffen mit Vertretern der
Justizministerien der vier deutschsprachigen Länder statt.

Neben Widmer-Schlumpf nahmen für Liechtenstein Regierungsrätin Dr.
Aurelia Frick, für Deutschland Staatssekretär Dr. Max Stadler und für
Österreich Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner teil. Wie
Bandion-Ortner sagte, sei es zu "einem intensiven Gedankenaustausch"
zu aktuellen Justizthemen gekommen.

Nachdem Norwegen und Island von der EU bereits eingeladen wurden, den
Mechanismus des Europäischen Haftbefehls zu übernehmen, stellt sich
diese Frage auch für die Schweiz. Bandion-Ortner bewertete diese
Möglichkeit als grundsätzlich positiv, zumal auch die
Schengen-Integration der Schweiz ohne weiteres gelungen ist und
sowohl der Rechtshilfe- als auch der Auslieferungsverkehr auf der
Grundlage der Europaratsverträge und der bilateralen Zusatzabkommen
mit der Schweiz ausgezeichnet funktioniert.

Weitere Themen waren unter anderem die Ausweitung der Rechtshilfe in
Finanzdelikten sowie die Möglichkeit von Internetsperren im Kampf
gegen Kinderpornographie. Vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen der
Kommission zur Einführung von Internetsperren kam es zu einem
Erfahrungsaustausch zwischen den vier Staaten: "Ich konnte
darstellen, dass Österreich in diesem Bereich nicht zuletzt seit
Einführung des neuen Straftatbestandes des wissentlichen Betrachtens
eine Vorreiterrolle einnimmt", so Bandion-Ortner, die einmal mehr
darauf hinwies, dass es in diesem Bereich "keine Denkverbote" in
Hinblick auf weitere Maßnahmen geben dürfe, auch wenn seitens der
Internetprovider Bedenken gegen die Zugangssperren bestünden.

Das sogenannte Webfiltering (Verhinderung des Zugriffs auf
Kinderporno-Seiten) wird in mehreren Mitgliedstaaten der EU und auch
in der Schweiz praktiziert. In Frankreich und Italien steht eine
derartige Regelung in Vorbereitung, in Deutschland wurde das
Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, welches jedoch nicht in Kraft
gesetzt wurde.

Auch die in Österreich im Vorfeld der parlamentarischen Enquete
heftig diskutierten Themen Obsorge- und Besuchsrecht wurden erörtert:
"Dabei ging es um Erfahrungswerte, die die anderen Länder mit der
gemeinsamen Sorge nach einer Scheidung haben, aber auch um Regelungen
des Besuchsrechts und die Durchsetzung der gerichtlichen
Entscheidungen in diesem Bereich", erklärte Bandion-Ortner.

Die Entscheidung des EGMR gegen Deutschland bezüglich der rechtlichen
Ungleichstellung unverheirateter gegenüber verheirateten Vätern wurde
ebenfalls diskutiert, wobei Bandion-Ortner darauf hinwies, dass die
Entscheidung in einem ähnlichen Verfahren gegen Österreich noch
aussteht.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

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