- 16.06.2010, 10:44:29
- /
- OTS0094 OTW0094
ÖH: Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2010 darf nicht Sonderstellung der Universitäten ignorieren
Zeitliche Verzögerungen und Kostenerhöhung unzumutbar
Wien (OTS) - Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle2010 wird
es in Zukunft nur mehr eine einzige Verwaltungsinstanz geben.
Rechtsmittel gegen erlassene Bescheide kann man nur mehr beim
einzurichtenden Verwaltungsgericht erheben. "Bei der Novelle darf
nicht verabsäumt werden auf die Sonderstellung der Universitäten
einzugehen - Art. 81c B-VG garantiert den Universitäten Autonomie",
sagt Thomas Wallerberger vom ÖH-Vorsitzteam.
"Massive Probleme und hohe Verwaltungskosten würden durch den neu
geregelten Instanzenzug zum Beispiel bei der Anrechnung von Prüfungen
entstehen - die Anrechenbarkeit ist im Einzelfall zu prüfen und
bedarf fachlicher Kompetenz", so Eva Maltschnig,
ÖH-Generalsekretärin. "Der im Moment dafür zuständige
inneruniversitäre Senat hat dieses Know-How, das einzurichtende
Verwaltungsgericht müsste für jeden Einzelfall ein Gutachten
einholen", ergänzt Sigrid Maurer vom ÖH-Vorsitzteam.
"Zeitliche Verzögerungen und die erhöhten Kosten sind für alle
Betroffenen unzumutbar. Rechtsmittelinstanz muss daher der
inneruniversitäre Senat bleiben. In die
Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle ist die Sonderstellung der
Universitäten einzuarbeiten", fordern Sigrid Maurer und Thomas
Wallerberger.
Rückfragehinweis:
Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)
Pia Kranawetter, Pressesprecherin
Tel.: 0676 888 52 211
mailto:[email protected]
http://www.oeh.ac.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NHO






