• 15.06.2010, 12:08:09
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  • OTS0174 OTW0174

Schieder zu Doppelbesteuerungsgesetz

Doppelbesteuerungsgesetz bringt rechtliche Sicherheit und mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit auch mit völkerrechtlich nicht anerkannten Staaten

Wien (OTS) - "Mit dem Doppelbesteuerungsgesetz schaffen wir die
rechtliche Möglichkeit, auch mit Steuergebieten, die völkerrechtlich
kein anerkanntes Subjekt darstellen, Verträge abzuschließen, die
rechtliche Sicherheit und mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit
ermöglichen", so Finanzstaatssekretär Andreas Schieder am Dienstag
zum im Ministerrat beschlossenen Doppelbesteuerungsgesetz. ****

Mit diesem Gesetz, an dem in den Grundzügen seit 2007 gearbeitet
wurde, ist es einem Steuerpflichtigen nun möglich, ein
Verständigungsverfahren zwischen den betroffenen Ländern zur
Vermeidung seiner Doppelbesteuerung zu beantragen. Und das auch in
jenen Steuergebieten, die völkerrechtlich nicht als Staaten anerkannt
sind. Wie bei Doppelbesteuerungsabkommen, denen als Staatsverträgen
das Parlament zustimmen muss, wird auch im neuen Gesetz eine
Zustimmung des Hauptausschusses festgeschrieben.

"Natürlich werden solche Verträge auf der Basis dessen, was die
OECD-Standards betrifft, geschlossen. Das bedeutet auch in der Frage
des Informationsaustausch und der Berücksichtigung des Steuerrechts
die selben Grundsätze, wie sie in den Musterabkommen von OECD und UNO
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu finden sind", so Schieder.

Rückfragehinweis:
Mag. Jürgen Schwarz, Pressesprecher, Büro Staatssekretär Schieder im Finanzministerium, Hintere Zollamtsstraße 2b,, A-1030 WIEN
Tel.: Tel.: 01-51433-500067
mailto:[email protected]

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