• 15.06.2010, 12:01:01
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  • OTS0164 OTW0164

Ministerrat beschließt Elektronische Aufsicht

Bandion-Ortner: Neue Haftart bedeutet neue Ära im Strafvollzug

Wien (OTS) - "Ich freue mich, dass die Umsetzung dieses wichtigen
Projekts nunmehr in die Zielgerade einbiegt ", sagte Bundesministerin
Claudia Bandion-Ortner heute am Rande des Ministerrats zur geplanten
Einführung der Elektronischen Aufsicht (EA).

Die EA, in der öffentlichen Debatte als "Fußfessel" bekannt, wird ab
Herbst sowohl in der Untersuchungs- als auch in der Strafhaft
eingesetzt und ist in beiden Fällen an bestimmte Voraussetzungen
gebunden. Nach Beschluss des Gesetzes noch vor dem Sommer werden die
entsprechenden Ausschreibungen für die Technikausstattung
durchgeführt.

Bezieht man die Untersuchungshäftlinge mit ein, ist mit einer Zahl
zwischen 300 und knapp 500 Personen zu rechnen, die zumindest
temporär unter EA angehalten werden können. Bandion-Ortner verwies
einmal mehr darauf, dass die Fußfessel möglichst breit angelegt sein
werde, allerdings nur für psychisch hinreichend stabile Personen
geeignet sei.

Im Rahmen der Begutachtung wurde festgestellt, dass es
verfassungsrechtlich - die Elektronische Aufsicht ist kein Privileg,
sondern eine neue Form der Haft - nicht möglich ist, bestimmte
Tätergruppen von Haus aus auszuschließen.

"Deshalb haben wir bei Sexualstraftätern besondere Hürden eingebaut",
erklärte Bandion-Ortner. So werden in diesen Fällen neben den
sonstigen Voraussetzungen die Opferinteressen besonders geprüft
werden. Bei Sexualstraftätern könne die EA, wenn überhaupt, dann nur
in sehr seltenen Fällen zur Anwendung kommen. Voraussetzung dafür sei
etwa ein positives Gutachten der BEST (Begutachtungs- und
Evaluierungsstelle für Sexualstraftäter).

Im Rahmen der Begutachtung zur Gesetzesvorlage wurde außerdem
festgelegt, dass nicht nur die Zustimmung aller erwachsenen im
gleichen Haushalt lebenden Personen notwendig ist: Auch Kinder können
ihren Standpunkt darlegen.

Für alle EA-Kandidaten ist vorgesehen, dass sie eine geordnete
Tagesstruktur nachweisen müssen: "Das bedeutet, dass auch Personen,
die vermögend sind, nicht einfach in ihrem Haus die Strafzeit
absitzen können", so die Ministerin. Wer keiner beruflichen Tätigkeit
nachkomme, müsse etwa einer gemeinnützigen Beschäftigung nachgehen
oder einen anders gearteten strukturierten Tagesablauf (etwa
Kinderbetreuung oder Therapie) nachweisen. Damit fallen auch
Pensionisten in die Regelung hinein.

Insgesamt erwartet sich Bandion-Ortner von der Einführung der EA eine
Entlastung für den Strafvollzug und eine Erleichterung des Umstiegs
von der Haft in die Freiheit. Abschließend wiederholte Bandion-Ortner
ihre bereits bei der Pressekonferenz zum Gesetzesentwurf geäußerte
Einschätzung: "Mit Einführung der elektronischen Fußfessel folgen wir
einem internationalen Trend und läuten eine neue Ära im
österreichischen Strafvollzug ein."

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

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