- 17.05.2010, 15:15:13
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Statement zur Anhörung zur Finanztransaktionssteuer vor dem Deutschen Bundestag am 17. Mai 2010
Wien (OTS/WIFO) - Die Diskussion um die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer (FTS) wurde durch den Ausbruch der jüngsten
Finanzmarktkrise auf supranationaler Ebene (EU, G 20) deutlich
intensiviert. Zunächst fand die FTS großen Rückhalt in Europa;
Deutschland, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Österreich
setzten sich auf der EU-Ebene stark für ihre Einführung ein. Im
Februar 2010 gab allerdings der Präsident der USA, Barrack Obama, in
seinen Vorschlägen zur Erhebung eines Konsolidierungsbeitrags des
Finanzsektors einer Bankenabgabe den Vorzug gegenüber der FTS, und
kurz danach zeigten sich auch der Internationale Währungsfonds (IWF)
und die Europäische Kommission skeptisch gegenüber der FTS. Dabei hat
eine FTS gegenüber einer Bankenabgabe drei große Vorteile, wie
verschiedene Untersuchungen des WIFO zeigen:
Erstens ist das Aufkommenspotential einer FTS wegen ihrer
wesentlich breiteren potentiellen Bemessungsgrundlage ungleich höher
als das einer Bankenabgabe. Während eine Bankenabgabe sich lediglich
auf die Bilanzsumme der Banken (gegebenenfalls abzüglich Eigenkapital
und Spareinlagen) bezieht und damit auf die Bestände an
Finanzinstrumenten, bezieht sich eine FTS auf den Handel mit diesen
und damit auf die Stromgrößen, deren Volumen naturgemäß um ein
Vielfaches höher ist.
Deshalb kann zweitens eine Bankenabgabe kurzfristige Spekulationen
nicht eindämmen, da sie lediglich das Halten der betreffenden
Finanzinstrumente besteuert, nicht jedoch den Handel damit - anders
als die FTS, die gerade extrem kurzfristige Spekulation mit
Finanzderivaten relativ stark verteuert und daher eine gewisse
Stabilisierungswirkung hinsichtlich der Entwicklung von Aktienkursen,
Wechselkursen und Rohstoffpreisen entfaltet.
Drittens besteuert eine Bankenabgabe auch jene Bankgeschäfte,
denen realwirtschaftliche Transaktionen zugrunde liegen, wie etwa die
Finanzierung der Realinvestitionen der Unternehmen. Eine FTS dagegen
nimmt solche Transaktionen zwischen Endnachfragern und
professionellen Akteuren auf den Finanzmärkten von der Besteuerung
aus.
Unabhängig von der Einschätzung darüber, welche der beiden Abgaben
die größeren Vorzüge hat, sollten sie nicht als einander
ausschließende Alternativen diskutiert werden, da jede ihre eigene
Berechtigung hat, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der
erzielbaren Einnahmen. So liegt es nahe, die FTS zumindest auf der
EU-Ebene dauerhaft zu etablieren, um mit den Einnahmen einen Teil des
EU-Haushalts zu finanzieren (und damit die EU-Mitgliedsländer von
Beitragszahlungen zu entlasten) sowie einen Anteil für weltweite
Anliegen (Vorgehen gegen den weltweiten Klimawandel, weltweite
Armutsbekämpfung) zu reservieren. Eine - gegebenenfalls temporär
erhobene - Bankenabgabe kann dagegen zur Finanzierung der
Krisenkosten beitragen. Der Bankensektor, der durch die unmittelbar
nach Ausbruch der Finanzmarktkrise implementierten Bankenpakete sowie
die jüngsten EU-Notfallpakete gestützt und stabilisiert wurde, würde
so einen Beitrag zur Finanzierung dieser öffentlichen Ausgaben
leisten.
Daneben wird in einigen europäischen Ländern - unter anderem
Österreich - eine Börsenumsatzsteuer auf inländische
Börsentransaktionen als Alternative zur FTS diskutiert. Zwar ist eine
FTS einer solchen Steuer auf spezifische Transaktionen überlegen:
Erstens diskriminiert sie nicht bestimmte Markttypen, was auch
impliziert, dass nicht auf unbesteuerte Marktsegmente ausgewichen
werden kann. Zweitens kann der Steuersatz zur Erbringung eines
bestimmten Aufkommens sehr niedrig angesetzt werden, weil sämtliche
Transaktionen der Steuer unterliegen. Drittens könnte die FTS - trotz
ihres allgemeinen Charakters - in mehreren Etappen eingeführt werden,
sodass auf die unterschiedlichen Marktbedingungen bzw. Bereitschaft
zur Einführung in den einzelnen Ländern Rücksicht genommen werden
könnte. Sollte sich jedoch die Einführung der FTS auf der EU-Ebene
weiter verzögern, so erscheint es möglich, auf der nationalen Ebene
als (gleichwohl unzureichenden) Ersatz eine Börsenumsatzsteuer
(wieder) zu erheben, so wie dies derzeit neun EU-Länder praktizieren.
Auch in diesem Fall ist es vorteilhaft, auf die Regelungen auf
benachbarten Börsenplätzen Bedacht zu nehmen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden WIFO-Studie:
Stephan Schulmeister, Margit Schratzenstaller, Oliver Picek, A
General Financial Transaction Tax. Motives, Revenues, Feasability and
Effects, Wien, 2008, 76 Seiten, kostenloser Download:
http://www.wifo.ac.at/wwa/jsp/index.jsp?fid=23923&id=31819&typeid=8&d
isplay_mode=2
Rückfragehinweis:
Dr. Margit Schratzenstaller-Altzinger
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung - WIFO
Tel. +43 1 798 26 01-204 * Fax. +43 1 798 93 86
mailto:[email protected]
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