- 28.04.2010, 09:52:23
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Gerhard Heilingbrunner zur Entscheidung des BKS: ORF-Publikumsratswahl war rechtswidrig - ich lasse nicht locker!
Wien (OTS) -
- Gerhard Heilingbrunner zieht weitere rechtliche Schritte in
Erwägung
- Entscheidung des BKS ist Schlag gegen demokratische Wahlrechte
"Ich bin enttäuscht über die Entscheidung des
Bundeskommunikationssenats (BKS), der meine Beschwerden in Sachen
ORF-Publikumsratswahl mit teilweise nicht nachvollziehbaren
Begründungen abgewiesen hat", sagt Gerhard Heilingbrunner. Als
Kandidat zur ORF-Publikumsratswahl im Bereich Konsumentenschutz hatte
Heilingbrunner im März beim BKS fünf Beschwerden eingebracht und
gleichzeitig den Antrag gestellt, die Publikumsratswahl wegen
Rechtswidrigkeiten für unwirksam zu erklären, die Wahl aufzuheben und
die neuerliche Durchführung zu veranlassen. "Der BKS stellt dem ORF
mit diesem Schreiben quasi einen Freibrief für rechtswidriges
Vorgehen in Sachen ORF-Publikumsratswahl aus", so Heilingbrunner.
BKS verteidigt altertümliche ORF-Faxwahl und Wahlordnung
Die Begründung des BKS ist - insbesondere was die Fax-Wahl
betrifft - mehr als fragwürdig. Zu dem Vorbringen, dass 90 % der
Wahlberechtigten kein Faxgerät mehr besitzen, führt der BKS aus:
"Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist darauf zu verweisen, dass über
die umfassende Verbreitung der Telefax Technologie im Wege des
Filialnetzes der Österreichischen Post AG, ergänzt durch die
Verbreitung in Privathaushalten aber auch Unternehmen, eine
Zugänglichkeit dieser Technologie für alle Wahlberechtigten
grundsätzlich gegeben ist, insbesondere im Lichte des Umstandes, dass
keine persönliche Übermittlung des Wahlformulars gefordert ist." "Es
ist lachhaft, dass der BKS damit befindet, dass alle Wahlberechtigten
insbesondere durch das Filialnetz der Österreichischen Post AG
ausreichend Möglichkeiten zur Stimmabgabe gehabt hätten", sagt
Heilingbrunner.
Der BKS ist weiters der Meinung, dass die Wahlordnung keiner
gesetzlichen Grundlage bedürfe und dass die fast 3 Millionen nicht
Gebühren zahlenden RundfunkteilnehmerInnen, die grundsätzlich
wahlberechtigt gewesen wären, aber durch die ORF-Wahlordnung von der
Publikumswahl dezidiert ausgeschlossen wurden, sich um ihr Wahlrecht
selbst kümmern hätten müssen. "Die Argumente des BKS sind ein Schlag
gegen das auf demokratischen Prinzipien basierende Wahlrecht. Ich
erwäge jetzt ernsthaft weitere rechtliche Schritte gegen die
BKS-Entscheidungen, wie eine Beschwerde bei den Höchstgerichten",
erklärt Heilingbrunner.
Rückfragehinweis:
Dr.in Sylvia Steinbauer, Öffentlichkeitsarbeit Umweltdachverband,
Tel. 01/40 113-21,
E-Mail: [email protected],
http://www.umweltdachverband.at
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