- 23.04.2010, 17:06:10
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LH-Büroleiter Graber macht Klarstellung zur OTS Aussendung 0133 vom 23. April 2010
Information betreffend Teilnahme Dienstellenversammlung
Klagenfurt (OTS/LPD) - Aufgrund offensichtlicher Missverständnisse
im Zusammenhang mit der seitens der Landesamtsdirektion ergangenen
Information betreffend die Teilnahme an Dienststellenversammlungen
erfolgt folgende Klarstellung:
"Selbstverständlich steht für Landeshauptmann Gerhard Dörfler die
Wahrnehmung der den Bediensteten zukommenden Rechte außer Streit und
wird die Teilnahme an Dienststellenversammlungen unterstützt. Daher
bezweckt auch der gegenständliche Erlass keineswegs eine
Einschränkung dieser Rechte sondern soll im Gegenteil eine geordnete
Teilnahme der Bediensteten ermöglichen", erklärt Johannes Graber,
Büroleiter des Kärntner Landeshauptmannes.
Die vorgesehene Informationsverpflichtung der Dienststellenleiter
dient nur dem Zweck, die zur Aufrechterhaltung eines geordneten
Dienstbetriebes erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Da sie sich
ausschließlich an die Dienststellenleiter richtet, sind dadurch auch
in keinster Weise die Rechte der Bediensteten oder der
Personalvertreter betroffen.
Die dienstzeittechnische Erfassung als "Sonderurlaub auf Antrag"
(SA) hat pragmatische Gründe und ist dadurch jedenfalls
sichergestellt, dass kein Teilnehmer einen dienstzeittechnischen
Nachteil durch die Teilnahme erleidet. Der Sonderurlaub wird nämlich
vom System der Dienstzeit gleichwertig erfasst. Dass das Buchen von
"Sonderurlaub auf Antrag" und damit die Ersichtlichmachung der
Teilnahme an einer Dienststellenversammlung eine ungerechtfertigte
Überwachungsmaßnahme darstellen sollte, ist schon deshalb eine
völlige Fehlinterpretation der den Dienstnehmern durch das
Landes-Personalvertretungsgesetz eingeräumten Rechte, da die
(bekanntzugebende) Teilnahme an der Dienststellenversammlung die
einzige Rechtfertigung für die Abwesenheit vom Dienst und das
Unterlassen der Dienstverrichtung darstellt.
Nicht zuletzt sei auch noch darauf hinzuweisen, dass die primäre
Aufgabe der gesamten Landesverwaltung in der Serviceleistung für die
Bürger zu sehen ist, so Graber. Die Dienststellenleiter sollen durch
die Bekanntgabe der Teilnahme an Dienststellenversammlungen in die
Lage versetzt werden, entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu
treffen, um die Dienstleistungen der Verwaltungsbehörde für die
Bürger in möglichst uneingeschränktem Umfang aufrecht erhalten zu
können.
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at
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