- 19.04.2010, 10:11:11
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Gestrandet auf einem Flughafen: Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Linz (OTS) - Der Luftraum über Österreich ist wieder offen. Wie
lange, ist allerdings fraglich. Und viele andere Länder haben ihre
Lufträume noch gesperrt. Nach wie vor sitzen tausende Menschen auf
Flughäfen in Europa und Übersee fest. Für gestrandete Reisende, die
heute oder in den nächsten Tagen nicht an ihrem Arbeitsplatz
erscheinen können, hat die Arbeiterkammer Tipps zusammengestellt.
Soviel steht fest: Wer wegen des Vulkanausbruchs in Island nicht
rechtzeitig an seinen Arbeitsplatz kommt, kann deshalb nicht
entlassen werden. Es handelt sich um kein unberechtigtes Fernbleiben.
Unbedingt muss aber der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin unverzüglich
informiert werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen alle Möglichkeiten
ausschöpfen, um so rasch wie möglich nach Hause zu kommen. Wobei es
natürlich einen Unterschied macht, ob jemand in Frankfurt oder
irgendwo in Übersee festsitzt.
Da es sich laut Angestelltengesetz in diesem Fall um "einen
besonders wichtigen Grund" für das Fernbleiben handelt, müssen
Angestellte während der Zeit ihrer Abwesenheit auch bezahlt werden.
Bei Arbeiterinnen und Arbeitern ist die Sachlage nicht so klar,
allerdings gibt es in vielen Kollektivverträgen ähnliche Regelungen.
Wer bereits eine Urlaubsreise gebucht hat, diese jetzt aber nicht
antreten kann, hat die Möglichkeit, mit seinem Arbeitgeber eine
Verschiebung des Urlaubs zu vereinbaren. Einseitig ist dies aber
nicht möglich! Unser Tipp: Mit der Chefin/dem Chef reden, bei einigem
guten Willen sollte einer Verschiebung nichts im Wege stehen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere
Arbeitsrechtsberatung unter Tel. 050/6906-1.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
Tel.: (0732) 6906-2190
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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