• 16.04.2010, 09:01:25
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  • OTS0021 OTW0021

VGT: linguistischer Gutachter im Tierschutzprozess beweist seine Inkompetenz

Gegengutachten nicht angenommen, keine Befragung durch Fachberater erlaubt, Kritik am Gutachten verboten, nur Verständnisfragen seien zulässig

Wien (OTS) - Das linguistische Gutachten des gerichtlich
bestellten Sachverständigen Dr. Schweiger, in dem behauptet wird,
VGT-Obmann und Hauptangeklagter DDr. Balluch sei aufgrund von
Sprachvergleichen Urheber von Bekennerschreiben, wurde von zwei
Universitätsprofessoren der Sprachwissenschaft in aller Deutlichkeit
als haltlos verworfen. Diese Gutachten durften im Prozess aber weder
eingebracht werden, noch wurden sie in den Gerichtsakt aufgenommen.

Einen der Gutachter hatte DDr. Balluch am 14. April zur
Verhandlung mitgebracht: Prof. DDr. Raimund Drommel, emeritierter
Universitätsprofessor der Uni Köln, seit über zwanzig Jahren als
Sprachsachverständiger tätig, beeidigt beim Generalbundesanwalt in
Deutschland. Prof. Drommel hat in den Verfahren gegen die RAF für die
Anklage Gutachten verfasst und wurde unter anderem bekannt dafür, den
RAF-Code dechiffriert zu haben. Richterin Mag. Arleth ließ weder zu,
dass Prof. Drommel Fragen an Gutachter Dr. Schweiger richten konnte,
noch war sie bereit, ihn als sachverständigen Zeugen zuzulassen.
Fragen der Verteidigung und der Beschuldigten ließ sie teilweise
nicht zu, weil sie Kritik seien und nicht dem Verständnis des
Gutachtens dienen würden.

Prozessbeobachter und Menschenrechtsexperte Mag. Eberhart Theuer:
"Die StPO sieht vor, dass bei einem Gutachten, dessen Stichhaltigkeit
dermaßen in Zweifel steht, ein zweiter Sachverständiger zu
beauftragen ist."

VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: "Es gibt wohl kaum einen
Fall, bei dem das vom Gericht vorgelegte Gutachten so offensichtlich
absurd ist und die Argumente für dessen Widerlegung so deutlich und
klar sind. Jedes Volksschulkind kann nachvollziehen, dass das
Gutachten des pensionierten AHS-Lehrers Dr. Schweiger falsch ist. Und
trotzdem wurde es uns nicht erlaubt an diesem Prozesstag, diese
Argumente vorzubringen. Geht es hier um Gerechtigkeit oder um das
Einhalten irgendwelcher formaler Regeln? Wie kann sich ein Gericht
einfach grundlos weigern, klare Beweise für die Unschuld eines
Angeklagten anzunehmen?"

Das Gutachten Schweiger wird irgendwann in den nächsten Wochen
wieder Thema des Prozesses werden.

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 0676-4452629
Email: [email protected]

Verein gegen Tierfabriken
Webseite: www.vgt.at, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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