- 15.04.2010, 16:37:17
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Das Thema Konsumentenschutz im Bereich der Justiz Justizministerin Bandion-Ortner im Ausschuss für Konsumentenschutz
Wien (PK) - Eine weitere Sitzung des Ausschusses für
Konsumentenschutz begann heute mit einer aktuellen Aussprache mit
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Die Ministerin stellte
einleitend zentrale Aspekte des Konsumentenschutzes - als Schutz
des Verbrauchers, aber auch des redlichen Unternehmers, des
Rechts und des Vertrauens - dar. Es gelte bei dieser
Querschnittmaterie einen "ausgewogenen Mittelweg" zu gehen, das
Augenmaß zu wahren und teure Überregulierungen zu vermeiden. In
Österreich sei der Standard hoch, betonte die Ressortchefin und
erinnerte an das Verbraucherkreditgesetz, das gestern den
Justizausschuss passiert habe.
Die Mitglieder des Ausschusses brachten Fragen zu einem breiten
Spektrum von Themen vor. So sprach Abgeordneter Johann Maier (S)
die Entwicklung des europäischen Vertragsrechts an, bei der
verschiedentlich eine Reduktion der Schutzfunktion befürchtet
werde. Weitere Fragen des Abgeordneten betrafen die so genannte
Internetabzocke, deutsche "Abzockanwälte", die Kunden in
Österreich unter Druck setzten sowie die Fälschung von
Medikamenten und die diesbezüglichen Strafdrohungen. Abgeordnete
Gertrude Aubauer (V) schloss daran die Frage an, ob nicht die
diesbezügliche Internetwerbung verboten werden könnte.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) relevierte das Thema
Verbandsklagen; dazu habe es einen Vorschlag der früheren
Justizministerin Karin Gastinger gegeben, meinte sie, seither
aber herrsche Stillstand. Moser erinnerte daran, dass dafür wohl
nur der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Frage komme,
und dieser sei sozialpartnerschaftlich organisiert. Abgeordnete
Gabriele Tamandl (V) wollte Informationen über den aktuellen
Stand der Arbeiten bei Änderungen an den Bestimmungen zum
Privatkonkurs. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) fragte nach
Entwicklungen im Miet- und Strafrecht und sprach dabei speziell
das Thema Kautionen an.
Beim europäischen Vertragsrecht verhalte sich Österreich
"zurückhaltend", erfuhr Abgeordneter Maier von der Ministerin,
und zwar wegen der unterschiedlichen Standards, etwa bezüglich
Gewährleistung. Zunächst gelte es, das Mindestmaß einer "Toolbox"
zu erarbeiten, etwa einheitliche Begriffe und Fristen. Gegen
Internetabzocke gebe es Gesetze, etwa das E-Commerce-Gesetz,
sagte Bandion-Ortner weiter. Wegen der deutschen "Abzock-Anwälte"
habe sie an ihre deutsche Amtskollegin geschrieben, aber noch
keine Antwort erhalten. Arzneimittelfälschung sei als Betrug zu
werten, könne aber auch als Körperverletzung gelten, je nach den
Folgen.
Das Thema Gruppenklage werde im Herbst intensiver bearbeitet
werden, sagte die Justizministerin weiter. Das Thema stehe auch
als Auftrag im Regierungsübereinkommen; ein Problem dabei sei,
dass für Gruppenklagen eine idente Rechtslage und der gleiche
Sachverhalt gegeben sein müssten.
Zur Reform beim Privatkonkurs werde bis Ende des Jahres ein
Gesetzentwurf vorliegen, eine Arbeitsgruppe sei damit befasst.
Diskutiert werde die Möglichkeit, Schicksalsschläge (wie
Krankheit) zu berücksichtigen. Abgeordneter Dolinschek erfuhr von
der Ministerin, dass zum Thema Kautionen - einer schwierigen,
weil mit vielen Interessen belasteten Frage - bereits Gespräche
stattfänden.
In einer zweiten Fragerunde ging es um die Gewinnabschöpfung bei
betrügerischer Bereicherung (Abgeordneter Gerhard Deimek, F), die
weitere Vorgangsweise in der Arbeitsgruppe zu Werbeanrufen mit
Vertragsabschluss (Abgeordnete Petra Bayr, S), die drei
wichtigsten Projekte des Justizressorts im laufenden Jahr
(Abgeorndete Birgit Schatz, G), Pauschalangebote von billigen
Notebooks (Abgeordneter Wolfgang Spadiut, B), Maßnahmen des
Justizministeriums für sozial Schwache (Abgeordnete Renate
Csörgits, S), Regelungen bezüglich Gebühreneinhebung durch
Inkassodienste (Abgeordneter Wolfgang Zanger, F) und
strafrechtliche Aspekte bezüglich der Firma Prolactal
(Abgeordneter Johann Hell, S).
Bezüglich der Gewinnabschöpfung gebe es, wie Ministerin Bandion-
Ortner dem Ausschuss mitteilte, Überlegungen, von netto auf
brutto umzusteigen. Einen Zeitplan bezüglich der Frage
Werbeanrufe gebe es nicht, erfuhr Abgeordnete Bayr. Als die drei
wichtigsten Projekte nannte Bandion-Ortner die Neuregelung bei
den Privatkonkursen, die Umsetzung der
Verbraucherrechterichtlinie und das - im Justizausschuss bereits
erledigte - Verbraucherkreditgesetz. Bei den von Abgeordnetem
Spadiut genannten Notebooks gehe es um Fragen der Gewährleistung.
Bezüglich der Inkassokosten gebe es einen Tarif, es liefen aber
Verhandlungen, die bisher keine Lösung gebracht hätten.
Grundsätzlich sei die Frage im ABGB geregelt. Zum Thema Prolactal
stellte die Ministerin fest, dass derzeit in Graz ein Verfahren
laufe; sie könne sich daher dazu nicht äußern.
Im Anschluss an die Aktuelle Aussprache nahm der Justizausschuss
Anträge von Oppositionsabgeordneten in Verhandlung und fasste
dazu - jeweils auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) -
mehrheitlich Vertagungsbeschlüsse.
Grüne gegen "Endlosbindungen"
G-Abgeordnete Birgit Schatz wandte sich in einem
Entschließungsantrag gegen lange vertragliche Bindungsfristen,
insbesondere bei Mobilfunkbetreibern, und verlangte eine
Beschränkung der Bindungsfristen auf längstens 18 Monate bei
Verbraucherverträgen.
In der Debatte wiesen die Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) und
Johann Maier (S) sowie Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner
darauf hin, dass generell bereits eine 18-Monate-Frist für
vertragliche Bindungen gelte und für den Telekom-Bereich eine
entsprechende EU-Richtlinie in den nächsten Monaten umgesetzt
werden wird. Bis dahin müsse allerdings der geltende Telekom-Pakt
eingehalten werden.
BZÖ für Schutz bei Vertragsanbahnung durch Telefonkeiler
Das BZÖ griff Beschwerden über lästige Werbeanrufe auf und
forderte in einem Initiativantrag gesetzliche Schritte, die
sicherstellen sollen, dass Verträge, die im Rahmen unerbetener
Werbeanrufe abgeschlossen werden, bis zur schriftlichen
Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sind. - In
dieser Sache sei eine Arbeitsgruppe bereits tätig, erfuhren die
Antragsteller von den Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) und
Johann Maier (S), der überdies darauf aufmerksam, machte, dass
eine Lösung des Problems telefonisch abgeschlossener Verträge im
Regierungsübereinkommen paktiert sei und sich auch der
Nationalrat bereits in diesem Sinne ausgesprochen habe. Tamandl
und Maier erklärten den Abgeordneten Bernhard Vock (F) und
Sigisbert Dolinschek (B) ihre generelle Bereitschaft zur
Ausarbeitung von Fünf-Parteien-Anträgen und zur Berücksichtigung
von Oppositionsvorschlägen.
FPÖ: Aufrechterhaltung des heimischen Verbraucherschutzniveaus
In einem Entschließungsantrag drückte die FPÖ ihre Sorge über die
Gefährdung des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes aus.
Die Europäische Kommission sehe darin nämlich ein Hemmnis für den
Binnenmarkt und plane eine Vereinheitlichung der Vorschriften der
einzelnen Länder, indem sie eine Vollharmonisierung in diesem
Bereich durchsetzen wolle. Die Bundesregierung müsse daher alles
daran setzen, um die Beibehaltung des Prinzips der
Mindestharmonisierung im Verbraucherschutz zu gewährleisten,
forderten die Antragsteller.
In der Debatte bekannte sich Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) zur
Vollharmonisierung der Verbraucherschutzbestimmungen in Europa
und zugleich zur Erhaltung der hohen österreichischen
Konsumentenschutzbestimmungen. (Schluss)
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