- 07.04.2010, 17:37:40
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Neuer VÖP-Vorstand: ORF-Gesetz zurück an den Start!
Wien (OTS) - Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hat
in seiner heutigen Generalversammlung mit einstimmigem Beschluss
einen neuen Vorstand gewählt, der sich folgendermaßen zusammensetzt:
Vorsitzender Dr. Klaus Schweighofer, Antenne Steiermark 1. stellv. Vorsitzender Mag. Markus Breitenecker, PULS 4 2. stellv. Vorsitzender Dr. Ludwig Bauer, ATV Kassier Dipl.Ing. Bernhard Albrecht, SAT.1 Österreich Schriftführer Oliver Böhm, 88,6 Vorstandsmitglied Martin Blank, Servus TV Vorstandsmitglied Mag. Johanna Papp, Antenne Wien Vorstandsmitglied Mag. Christian Stögmüller, Life Radio Vorstandsmitglied Mag. Wolfgang Struber, Radio Arabella Vorstandsmitglied Dr. Ernst Swoboda, Kronehit
Innerhalb des Vorstands wird Markus Breitenecker die Leitung des
Board TV übernehmen, Christian Stögmüller die Leitung des Board
Radio.
Der VÖP verfolgt seit Jahren das Ziel eines echten dualen
Rundfunkmarkts. Faire Wettbewerbsbedingungen sind hierfür
unerlässlich. Im Gegensatz dazu herrscht derzeit eine rein
formalrechtliche "Alibi-Dualität". Auch der neue Vorstand wird das
Ziel eines dualen Markts konsequent weiter verfolgen.
Im Hinblick auf die derzeit anstehende Novellierung des
ORF-Gesetzes kritisiert der neue Vorstand des VÖP daher den
vorgeschlagenen Entwurf, der die Schieflage im Rundfunkmarkt weiter
verschärft: Durch zusätzliche Gebührenmittel für den ORF in Höhe von
160 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren wird der Wettbewerb
nach Ansicht der VÖP in extremer Weise noch stärker verzerrt. Den
Vorgaben der Europäischen Kommission aus dem Beihilfeverfahren wird
mit diesem Gesetzesentwurf nicht ausreichend Rechnung getragen. Dies
gilt insbesondere für die von der Kommission geforderte Präzisierung
des öffentlich-rechtlichen Auftrags, der mit dem vorliegenden
Gesetzesentwurf nicht geändert wurde.
Der VÖP unterstützt daher den Vorschlag des Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP), den derzeit vorliegenden
Gesetzesentwurf nochmals grundlegend zu überarbeiten und fordert mit
aller Klarheit: "ORF-Gesetz zurück an den Start!". Sollte der derzeit
vorliegende Gesetzesentwurf dennoch beschlossen werden, ist eine
neuerliche Überprüfung durch die Europäische Kommission aus Sicht des
VÖP zwingend notwendig und würde umgehend eingeleitet werden.
Rückfragehinweis:
Corinna Drumm, VÖP-Geschäftsführung
Tel. 01 / 5337979-135, [email protected]
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