- 31.03.2010, 11:56:01
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Lopatka: Neues Glücksspielgesetz wird mehr Spielerschutz und wirkungsvolles Instrument gegen illegales Glücksspiel bringen
Finanzstaatssekretär erwartet sich noch im April Ministerratsbeschluss
Wien (OTS) - Mehr Spielerschutz und Kontrollen bietet das neue
Glücksspielgesetz, dessen Zielsetzung Finanzstaatssekretär Reinhold
Lopatka heute, Mittwoch 31. März 2010, im Finanzministerium
präsentierte. "Dieses Gesetz hat drei vorrangige Ziele: 1. den
Spielern - und hier besonders Jugendlichen - maximalen Schutz zu
bieten, 2. dem Wildwuchs bei illegalen Automaten ein Ende zu setzen,
3. mit einer SOKO Glücksspiel gegen illegales Glücksspiel
wirkungsvoll vorzugehen", betonte der Finanzstaatssekretär. Beim
neuen Gesetz gehe es um die Absicherung des Glücksspielmonopols durch
die Umsetzung europarechtlicher Erfordernisse, so Lopatka.
Mehr Spielerschutz sei durch österreichweite einheitliche Standards
bei Automatensalons gewährleistet und eine 100-prozentige und
verpflichtende Anbindung aller Automaten an das Bundesrechenzentrum
gewährleistet. Das bringt Kontrolle bei den Automaten und bedeutet
das Ende von mehr als 5.000 illegalen Automaten. Um eine lückenlose
Aufsicht zu gewährleisten, werde eine SOKO Glücksspiel eingerichtet,
die die neuen Standards bei den Automaten kontrolliere und durch die
Anbindung aller Automaten beim Bundesrechenzentrum gegen illegales
Glücksspiel endlich wirkungsvoll vorgehen kann.
Und zudem werde die Sportförderung durch das neue Glücksspielgesetz
besser abgesichert. Bisher waren 40 Millionen garantiert, im
Regierungsprogramm waren 60 Millionen festgelegt. Es wird mehr Geld
für den Sport geben als die 60 Millionen. Nun soll laut Lopatka die
Situation ein Ende haben, dass es auch für den Sport ein Glücksspiel
ist, wie viel Geld er tatsächlich bekommt. Lopatka: "Mit diesem
Gesetz gehören wir in Europa zu den Ländern mit den strengsten
Spielerschutzstandards." Um bestmöglichen Spielerschutz zu
gewährleisten, werde zudem durch das BMF eine Stelle für
Suchtprävention und Suchtberatung unter Beiziehung von Gesundheits-
und Konsumentenschutz eingerichtet.
Neue Standards setzt das neue Gesetz auch beim Thema Poker, das
erstmals klar geregelt ist. Lopatka: "Durch eine ausdrückliche
Erwähnung von Poker im Gesetz wird nun nicht nur gesetzlich klar
ausgeschildert, dass es sich auch bei Poker um ein Glücksspiel
handelt. Damit wird Höchstgerichtsjudikatur endlich umgesetzt." Poker
kann somit künftig in 15 Spielbanken (Casinos) gespielt werden. Die
Spielbanken bleiben nach der Novelle die einzigen großen
Glücksspiel-Spielstätten. Zusätzlich soll es jedoch eine eigene
Pokersalon-Lizenz zum ausschließlichen Betrieb für Pokerspiele ohne
Bankhalter geben.
Lopatka will nach mehr als einem Jahr Verhandlungen mit
Ländervertretern, der Wirtschaftskammer, Konsumentenschützern und
Vertretern des Sports gemeinsam mit Staatssekretär Andreas Schieder,
der für die SPÖ die Verhandlungen führt, im April das Gesetz in den
Ministerrat einbringen.
Rückfragehinweis:
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka Mag. Iris Brüggler Tel.: T: +43 (0)1 51433 500 078, Mob: +43 (0)664 2249512 mailto:[email protected] www.bmf.gv.at Bundesministerium für Finanzen Hintere Zollamtsstraße 2b A-1030 Wien
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