- 25.03.2010, 13:53:41
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Bundesministerin Bandion-Ortner zur Beendigung der Sonderrevision des Oberlandesgerichts Innsbruck
Wien (OTS) - "Erblasser haben ein berechtigtes Interesse an der
Absicherung Ihrer letztwilligen Verfügungen. Im Kampf gegen
Testamentsfälschungen habe ich daher bereits eine Prüfung möglicher
Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über Testamente und des
Verlassenschaftsverfahrens sowie Verbesserungsmaßnahmen im Bereich
des internen Kontrollsystems veranlasst" so Justizministerin
Bandion-Ortner anlässlich der Übermittlung des Berichts der
Sonderrevision des Oberlandesgerichtes Innsbruck, die unmittelbar
nach Bekanntwerden der Testamentsfälschungen in Vorarlberg
durchgeführt wurde.
Denkbar wäre die Einführung strengerer Formerfordernisse bis hin zur
Abschaffung des privaten Zeugentestaments: "Bei allen Überlegungen
ist es mir sehr wichtig, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung nach
einfacher Errichtung eines Testamentes und reibungsloser Abwicklung
von Verlassenschaften Rücksicht zu nehmen" so die Ministerin. 2005
wurde bereits das außergerichtliche mündliche Testament wegen der
Gefahr des Missbrauchs und zum Schutz der gesetzlichen Erben als
ordentliche Testierform abgeschafft.
"Justizintern muss ein besonders strenger Maßstab gelten und ich
setze alles daran, um in Zukunft derartiges zu verhindern" so
Bundesministerin Bandion-Ortner, die gleichzeitig betonte, dass
bereits an einem kompakten Maßnahmenbündel gearbeitet werde:
Neben der Verstärkung der bestehenden Maßnahmen werden auch neue
innovative Wege beschritten. Diese zielen auf eine gesicherte, gegen
Manipulationen geschützte Aufbewahrung von Testamenten ab und reichen
von einer verstärkten Sensibilisierung über eine zielgerichtete Aus-
und Fortbildung der Gerichtsbediensteten bis hin zu strengeren
Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der Verwahrung von
Testamenten und Urkunden.
Zum in Aussicht genommen Maßnahmenpaket gehört auch die
Intensivierung der Dienstaufsicht; außerdem ist daran gedacht, neue
Parameter für die laufenden Kontrollen der internen Revision
einzuführen, um die Verlassenschaftsverfahren noch konzentrierter und
genauer prüfen zu können.
Abschließend wies Bandion-Ortner darauf hin, dass alle Vorfälle ohne
Rücksicht auf Verluste lückenlos aufgeklärt werden und die
Ermittlungen zügig voranschreiten: "Ich fordere die Notare und
Rechtsanwälte auf, diese Maßnahmen zu unterstützen und auch
ihrerseits notwendige Schritte zu setzen."
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda
Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]
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