- 11.03.2010, 10:43:42
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VKI gegen AWD: Zulassung der Sammelklage nicht anfechtbar
OLG Wien hat Rekurs des AWD gegen Zulassung der Sammelklage zurückgewiesen.
Wien (OTS/VKI) - Das Handelsgericht Wien hat am 16.11.2009 die
erste Sammelklage des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) gegen
den AWD für zulässig erklärt. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar -
das hat das Oberlandesgericht in seiner heute zugestellten
Entscheidung dem AWD beschieden. Nun wird sich das Gericht im
Verfahren um die Sammelklage in der Sache mit dem VKI-Vorwurf der
systematischen Fehlberatung von AWD-Kunden beim Kauf von Immofinanz-
und Immoeast-Aktien zu beschäftigen haben.
Der VKI hatte am 30.6.2009 eine erste Sammelklage gegen den AWD
beim Handelsgericht Wien eingebracht. Inzwischen hat der VKI mit
Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS - mangels
Gesprächsbereitschaft des AWD - weitere vier Sammelklagen und einige
Musterprozesse bei Gericht anhängig gemacht. In Summe geht es um rund
2.500 Geschädigte und einen Streitwert von rund 40 Millionen Euro.
Der AWD hat bislang vor allem die Zulässigkeit der Sammelklage
bestritten und mit allen Mitteln bekämpft. In der ersten Sammelklage
hat aber das Handelsgericht Wien am 16.11.2009 die Sammelklage für
zulässig und sich als zuständig erklärt. Das Gericht ging auch davon
aus, dass diese Entscheidung nicht anfechtbar sei. Der AWD hat
dennoch Rekurs erhoben und ist damit nun beim Oberlandesgericht Wien
abgeblitzt.
"Damit haben die SammelklägerInnen eine wichtige Hürde genommen:
Die Sammelklage ist zulässig und nun wird sich das Handelsgericht
Wien endlich mit unseren Vorwürfen gegen den AWD in der Sache
beschäftigen müssen", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI.
Der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz fußt im
Wesentlichen auf zwei Begründungen:
1. Nach Auswertung von 7.000 Beschwerden geht der VKI als Kläger
davon aus, dass die AWD-Kunden mit System falsch beraten wurden. "Es
geht nicht um einige Ausreißer, vielmehr kamen die AWD-Berater
insbesondere durch das Provisionssystem des AWD unter Zugzwang, im
eigenen Interesse auch konservativen Sparern Immobilienaktien - als
"so sicher wie ein Sparbuch" - verkaufen zu müssen", bringt es Dr.
Peter Kolba auf den Punkt.
2. Wie wir jetzt wissen, hat die Depotbank von Immofinanz und
Immoeast - die Constantia Privatbank - die satten Spesen für die
Aktienkäufe (bis zu fünf Prozent der Kaufsumme) "1:1" an den AWD
zurückgeleitet. Der AWD hat seinen Beratern höchste
Abschlussprovisionen (bis zu 3,8 Einheiten) bezahlt und selbst für
das Halten der Aktien jährliche Bestandprovisionen bezogen. All das
hat man den Kunden - mit System - verschwiegen. "Der AWD hätte diesen
Interessenkonflikt aufdecken müssen. Da er das nicht tat, wird er all
jenen schadenersatzpflichtig, die - hätten sie von den Provisionen
und dem bestehenden Eigeninteresse des AWD gewusst - diese Aktien
nicht gekauft hätten", beschreibt Dr. Kolba diese zweite
Anspruchsgrundlage.
"Wir haben die genannten Ansprüche von namhaften Gutachtern prüfen
lassen und sind sehr optimistisch, dass wir die
Schadenersatzansprüche der TeilnehmerInnen an unserer
Sammelklagen-Aktion nun bei Gericht durchsetzen werden", stellt Dr.
Kolba abschließend fest. VKI und FORIS sind aber - bei Angeboten
seitens des AWD Österreich oder des AWD Deutschland oder auch der
wirtschaftlichen Eigentümerin SWISS LIFE - jederzeit auch
gesprächsbereit für eine rasche außergerichtliche Lösung.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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