- 11.03.2010, 09:50:22
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MedUni Wien: Nach Verwaltungsstrafe wegen Überstunden von AnästhesistInnen Gang zum VwGH
Universitätsrat und Rektor Schütz: "Entscheid des Unabhängigen Verwaltungs-senats (UVS) nicht im Interesse der PatientInnen".
Wien (OTS) - Die Medizinische Universität Wien wird - nach
Verhängung einer Verwaltungsstrafe gegen Rektor Schütz durch den UVS
wegen Überstunden von AnästhesistInnen - Beschwerde an den
Verwaltungsgerichtshof erheben. Das hat der Universitätsrat der
MedUni Wien bei seiner jüngsten Sitzung bestätigt: "Die
Rechtsauffassung des UVS hätte im überprüften Zeitraum zu einer
schweren Beeinträchtigung der PatientInnenversorgung geführt. Die
MedUni Wien hat die gesetzliche Pflicht, dem AKH die bei ihr
beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zur PatientInnenbetreuung zur
Verfügung zu stellen. Im Interesse der PatientInnen einerseits und im
Sinne von Forschung und Lehre andererseits sind dem AKH und der
MedUni klar unterschiedliche Rollen zugewiesen", heißt es dazu aus
dem Unirat. "Die MedUni Wien ist zwar formal, Dienstgeber der auch zu
Forschung und Lehre verpflichteten Ärztinnen und Ärzte an den
Universitätskliniken. Hinsichtlich der PatientInnenbetreuung
unterliegen sie jedoch ausschließlich der Aufsicht durch das AKH. Nur
das AKH kann entscheiden, ob etwa ein Anästhesist bei einer länger
dauernden Operation Überstunden absolvieren muss oder nicht."
Die Anzeige des Arbeitsinspektorats war in erster Instanz von der
zuständigen Magistratsabteilung mit dem Argument zurückgewiesen
worden, der Rektor der MedUni Wien könne die Abläufe der
Krankenversorgung nicht steuern. Der UVS hat in zweiter Instanz diese
Entscheidung aufgehoben. Dabei weist er auch auf die Rechtspflicht
der Stadt Wien hin, für die erforderliche Zahl von ÄrztInnen im AKH
zu sorgen. Die bei der MedUni Wien beschäftigten Ärztinnen und Ärzte
dürfen jedenfalls nur Dienste im gesetzlich zulässigen Ausmaß
verrichten.
"Ein Anästhesist kann wohl nicht während einer Operation einfach
den Patienten im Stich lassen", heißt es dazu aus der Wiener
Spitalgasse. "Die MedUni Wien hat keinen Einfluss auf die Einteilung
der Ärztinnen und Ärzte bei Operationen".
Für die Zukunft setzt man an der MedUni Wien auf die geplante
gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft mit dem AKH: "Dies
erleichtert die Abstimmung zwischen klinischem Routinebetrieb im AKH
und Unibetrieb und ermöglicht damit eine Leistungs- und
Personalplanung. Dadurch werden künftig gegen die Interessen der
Patienten gerichtete Verurteilungen wie im gegenständlichen Fall
abgewehrt."
Außerdem liegen die vom Arbeitsinspektorat angezeigten
Übertretungen schon über zwei Jahre zurück, die Situation hat sich
seither deutlich entspannt. Sie wird sich nach den Worten von Rektor
Wolfgang Schütz zunehmend normalisieren, da es ihm Anfang des
heurigen Jahres gelungen ist, Mittel für fehlende Arztstellen für die
Jahre 2010-2012 vom zuständigen Ministerium zu bekommen.
Rückfragehinweis:
Mag.a phil. Nina Hoppe Pressesprecherin Medizinische Universität Wien Spitalgasse 23, 1090 Wien Tel.: +43 1 40 160 - 11 502 mobil: +43 664 800 16 11 501
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