- 02.03.2010, 15:04:26
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Bandion-Ortner vertritt Österreich bei Menschenrechtsrat der UNO
Österreich bewirbt sich um Sitz im Menschenrechtsrat
Genf (OTS) - Wie im Regierungsprogramm vereinbart, bewirbt sich
Österreich für einen Sitz im Menschenrechtsrat (MRR) der UNO für die
Periode 2011-2014.
Der in Genf ansässige MRR der UNO hat seine Arbeit im Juni 2006
aufgenommen. Er zählt 47 Mitglieder und ersetzt die
UNO-Menschenrechtskommission. Die Idee eines Menschenrechtsrats wurde
ursprünglich durch den Bericht des UN-Generalsekretärs "In larger
freedom" (2005) propagiert und politisch durch den "World Summit
2005" aufgegriffen. Österreich war als EU-Ratsvorsitz 2006
entscheidend an der Errichtung des Rates beteiligt.
Die österreichische Kandidatur wurde bereits Ende 2008 angemeldet, im
Jänner 2009 ergingen in New York und Wien Unterstützungsersuchen an
alle UNO-Mitgliedstaaten.
Gemäß den Vorgaben der Generalsversammlung der UNO muss jeder
Kandidat ein Dokument mit sogenannten "Vorhaben und Verpflichtungen"
("pledges and commitments") im Menschenrechtsbereich vorlegen, das
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner morgen in Genf im Rahmen der
Jahrestagung des MRR vor Vertretern von 192 Staaten präsentieren
wird.
"Ich halte das Ziel, einen österreichischen Sitz im MRR zu
erreichen, auch aus Sicht der Justiz für sehr wichtig", so
Bandion-Ortner, die darauf hinweist, dass der von den
Menschenrechtskoordinatoren der Ressorts ausgearbeitete Bericht auch
Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit enthält: So ist die
Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Akteuren zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit eine
langjährige Priorität Österreichs: "Dazu zählen etwa die Förderung
internationaler Maßnahmen für die Stärkung der Menschenrechte in der
Strafrechtspflege und insbesondere der Jugendstrafrechtspflege sowie
die aktive Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen und
Tribunalen", erläutert Bandion-Ortner. Die Förderung der Herrschaft
des Rechts ist auch das Leitmotiv der österreichischen Mitgliedschaft
im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2009-2010. Nicht zuletzt ist
Österreich bemüht, seine eigenen rechtsstaatlichen Standards laufend
weiter zu verbessern: "Zusätzlich zu den schon bestehenden
strafrechtlichen Bestimmungen, die jede Form der Folter bereits
bisher unter Strafe gestellt haben, ist die Aufnahme einer Definition
von Folter in das Strafgesetzbuch eines unserer zentralen Anliegen.
An den strafrechtlichen Anpassungen im Bereich der Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen im Strafgesetzbuch wird
ebenfalls gearbeitet", so die Ministerin abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/44
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