- 25.02.2010, 11:34:49
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Göltl erfreut über Klarstellung: VfGH gibt Beschwerde wegen FMA-Kundenabfrage Recht
FV Finanzdienstleister: "FMA-Prüfung zeigt: Wertpapierunternehmen halten sich an Gesetze" - Verunsicherung bei Unternehmen und Anlegern wäre vermeidbar gewesen
Wien (OTS/PWK154) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab der -
vom Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich
unterstützten - Beschwerde des Wertpapierdienstleisters Superfund
Asset Management GmbH Recht: Demnach verletzt die Aufforderung der
Finanzmarktaufsicht (FMA) an Wertpapierunternehmen zur Übermittlung
sensibler Kundendaten das Grundrecht auf Datenschutz.
Der Hintergrund: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) startete im März
2009 ihre verschärften Maßnahmen zur Prüfung von
Wertpapierunternehmen mit einer Abfrage von personenbezogenen
Kundendaten. In einem Schreiben wurden zahlreiche Unternehmen
aufgefordert, der FMA eine vollständige Liste ihrer letzten 1.000
Kunden inklusive Stammdaten sowie Anlagevermögen zu übermitteln. Die
Kundendatenabfrage erfolgte ohne Vorliegen eines Verdachtsmoments und
ohne Angabe von Gründen.
Diese Prüfungspraxis der FMA stieß bei Rechtsexperten auf scharfe
Kritik - sie erkannten darin eine Verletzung des Grundrechts der
Kunden auf Datenschutz. Mit finanzieller Unterstützung des
Fachverbandes Finanzdienstleister reichte Superfund zur Klärung der
Rechtslage eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Der VfGH
erteilte der Beschwerde in einem ersten Schritt eine aufschiebende
Wirkung, da der Eingriff in das in der Verfassung verankerte Recht
auf Datenschutz allein durch eine Berufung auf das Wertpapiergesetz
nicht zu rechtfertigen sei.
FMA-Prüfung zeigt: Wertpapierunternehmen halten sich an Gesetze
Ziel der FMA-Aktion war es, in einem weiteren Schritt mittels
einer Kundenbefragung zu überprüfen, ob Wertpapierunternehmen das
Verbot des Haltens von Kundengeldern einhalten. Wie die
FMA-Untersuchung ergeben hat, arbeiten alle untersuchten
Wertpapierunternehmen ausnahmslos gesetzeskonform.
"Eine strenge Prüfung des Wertpapiermarktes trägt zwar zur
Qualitätssicherung bei und ist grundsätzlich positiv zu sehen.
Allerdings gilt es, dabei den gesetzlichen Rahmen einzuhalten und
eine unnötige Verunsicherung am Markt zu vermeiden. Das Ergebnis der
Untersuchung ist zwar erfreulich, allerdings bin ich mir nicht
sicher, ob der vorangegangene Vertrauensverlust der Branche und ihrer
Kunden dadurch gerechtfertigt wird. Dies bestätigt jetzt auch der
Verfassungsgerichtshof", betont Wolfgang K. Göltl - Obmann des
Fachverbandes Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich.
Und fügt hinzu: "Die Finanzdienstleister stehen der FMA für eine
Koordinierung von Maßnahmen jederzeit zur Verfügung. Denn nur
gemeinsam können wir das Vertrauen in den österreichischen
Wertpapiermarkt wieder stärken" (JR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Finanzdienstleister Mag. Philipp H. Bohrn Tel.: 05 90 900-4818 E-Mail: finanzdienstleister@wko.at Internet: http://wko.at/finanzdienstleister
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/240
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