- 22.02.2010, 14:39:50
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Klarstellung zum Pensionssystem der OeNB
Wien (OTS) - Anlässlich des heutigen Presseberichts der
Tageszeitung "Heute", indem Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka zum
Pensionssystem der OeNB Stellung bezieht, hält die OeNB abermals
folgendes fest:
Bereits im Jahr 1998 wurde mit der Einführung neuer
Dienstbestimmungen das System einer ausschließlich auf Leistungen der
OeNB und deren Mitarbeitern beruhenden Pension, durch die Verlagerung
des Schwerpunktes auf das ASVG-System, ergänzt durch eine
Pensionskassenregelung, abgelöst. Für die seit dem 1. Jänner 2007 in
die OeNB eingetretenen bzw. eintretenden Dienstnehmer wurde darüber
hinaus die vollständige Harmonisierung mit dem ASVG-System
abgeschlossen, indem ein neues, ausschließlich beitragsorientiertes
Pensionskassensystem, das über die Beitragsleistung hinausgehend
keine Leistungsverpflichtung der OeNB vorsieht, geschaffen. Eine
derartige, das ASVG-System ergänzende Pensionskassenregelung zählt
auch in vergleichbaren anderen Einrichtungen und Unternehmen zum
Standard.
Das "alte" Pensionssystem der OeNB bestand darin, dass die OeNB die
Pensionsverpflichtung gegenüber ihren bis 30.April 1998 eingetretenen
Dienstnehmern übernommen hat. Die Pensionsregelung, dass Mitarbeiter
nach 35 Dienstjahren, frühestens mit 55 Jahren und mit bis zu 85% des
Bezuges in den Ruhestand treten können, wurde bereits Anfang 1993
abgeschafft. Somit wird sich innerhalb der nächsten zehn Jahre die
Zahl der diesen Dienstbestimmungen unterliegenden und in der OeNB
tätigen aktiven Dienstnehmer von dzt. rund 480 auf maximal rund 60
reduziert haben. Weiters ist festzuhalten, dass die OeNB zur Deckung
dieser Pensionsverpflichtungen vom Gesetz her verpflichtet ist, eine
Pensionsreserve zu bilden, in welche auch die Pensionsbeiträge der
aktiven Mitarbeiter fließen. Die Pensionsaufwendungen der OeNB werden
komplett aus der für diesen Zweck bilanzierten Pensionsreserve
geleistet. Die im Pressebericht erwähnte Unterdeckung der
Pensionsreserve von knapp 300 Mio EUR per Ende 2008 steht im
Zusammenhang mit der Tatsache, dass zwischen 1986 und 1999 unter dem
Titel Überdeckung der Pensionsreserve 530 Mio EUR aus der
Pensionsreserve an den Bund abgeführt wurden. Mittlerweile konnte
durch eine Normalisierung der Finanzmarktentwicklungen und durch
Maßnahmen wie zur Reduzierung der Gehaltsdynamik diese Unterdeckung
weitgehend geschlossen werden, die Pensionsreserve ist angemessen
dotiert. Bund und Steuerzahler wurden und werden somit nicht durch
dieses auslaufende Pensionssystem der OeNB belastet.
Herausgeber:
Oesterreichische Nationalbank
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