- 18.02.2010, 09:21:45
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Cosmos - VKI informiert zu Rechten der VerbraucherInnen
Eröffnung des Anschlusskonkurses angekündigt. VKI gibt Tipps für KonsumentInnen.
Wien (OTS/VKI) - Nach dem der Ausgleich gescheitert sein dürfte,
kündigt der Ausgleichsverwalter von Cosmos (Cosmos Elektrohandels
GmbH&Co KG) für heute oder morgen die Eröffnung des
Anschlusskonkurses an.
Tipps des VKI für VerbraucherInnen im Fall des Cosmos-Konkurses:
1) Wir gehen davon aus, dass Cosmos in der Regel Bargeschäfte
(Ware gegen Kaufpreis) abgeschlossen hat. Bei diesen Geschäften
stellt sich - tritt bei der Ware ein Mangel auf - die Frage der
Gewährleistung. Es mag sein, dass Cosmos im Konkurs keine
Verbesserung oder auch keinen Austausch mehr vornimmt. In diesem Fall
bleiben dem Käufer nur Geldansprüche (Preisminderung oder Wandlung),
die man letztlich nur im Konkurs als Forderung anmelden könnte. Dabei
ist zu beachten, dass eine Konkursquote gering sein kann und sich
eine Anmeldung wirtschaftlich nur auszahlt, wenn man sich jedenfalls
mehr erwartet, dass die Anmeldegebühr (20 Euro) ausmacht. (Beispiel:
Rückforderung für mangelhaftes Notebook 700 Euro / Konkursquote z.B.
10% = 70 Euro / Gebühren = 20 Euro)
2) Ansprüche aus Bargeschäften vor Ausgleichseröffnung (29.1.2010)
sind nun einfache Konkursforderungen. Ansprüche aus Geschäften danach
sind immerhin bevorrechtete Forderungen.
3) Bei Cosmos wurden bereits in den letzten Tagen keine Gutscheine
mehr zur Zahlung akzeptiert. Auch hier hat man einen Ersatzanspruch,
den man grundsätzlich im Konkurs anmelden kann. Auch hier wird man
aber beachten müssen, ob sich das wirtschaftlich auszahlt. (Beispiel:
Gutschein 100 Euro / Konkursquote z.B. 10% = 10 Euro / Gebühren = 20
Euro).
4) Im Konkurs kann es zu einem Ausverkauf kommen. Reduzierten
Preisen steht die Gefahr gegenüber, dass man unter Umständen seinen
Vertragspartner, der für Gewährleistung zwei Jahre lang einzustehen
hat, verlieren könnte (bei einer Liquidation nach Konkurs). Das ist
beim Kauf eines Radioweckers wohl weniger beachtlich, als beim Erwerb
einer teuren Heim- Videoanlage.
5) Hat man Waren auf Raten gekauft, dann ändert die
Konkurseröffnung nichts. Man kann seine Schuld weiter durch
Ratenzahlungen abstatten.
6) Ansprüche aus Herstellergarantien Dritter richten sich nicht
gegen Cosmos und sind daher vom Konkurs ebenfalls nicht betroffen.
7) Konkursanmeldungen sind an das Konkursgericht (HG Wien -
Aktenzahl noch nicht bekannt) zu richten. Wir empfehlen Kopien
aufzuheben und Anmeldungen eingeschrieben zu senden.
Alle Informationen gibt es auch auf www.verbraucherrecht.at.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226
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