- 09.02.2010, 13:48:13
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Wirtschaftskammer begrüßt Gebührensenkungen bei der Vergabekontrolle
Finanzielle Entlastung für Unternehmen im Vergabe-Rechtsschutz erreicht
Wien (OTS/PWK110) - Im heutigen Ministerrat wurde die
Bundesvergabeamt-Gebührenverordnung genehmigt, die eine Senkung der
Gebühren für Anträge auf Nachprüfung der Ausschreibungs- oder
Wettbewerbsunterlagen oder der Aufforderung zur Abgabe eines
Teilnahmeantrages auf 25 % vorsieht.
"Die Gebührenhöhe berücksichtigt nun auch den für den
Antragsteller zu erzielenden Nutzen", begrüßt Rosemarie Schön,
Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), den heutigen Beschluss. "Damit werden die
österreichischen Unternehmen bei der Suche nach Rechtsschutz
finanziell entlastet." Zugleich, so Schön, erhoffe sich die
Wirtschaftskammer weitere Reformen und Verwaltungsvereinfachungen im
Vergaberechtschutz.
Wichtig ist die nunmehrige Gebührensenkung auch deshalb, weil im
frühen Stadium eines Vergabeverfahrens eine Korrektur zu einem
gesetzeskonformen Prozedere ohne allzu großen Aufwand für den
Auftraggeber erfolgen kann. Das sichert letztendlich einen fairen und
transparenten Leistungswettbewerb auf den öffentlichen
Beschaffungsmärkten.
Weiters enthält die Verordnung die bereits derzeit geltenden
Gebührensätze inklusive einer Valorisierung gemäß dem
Verbraucherpreisindex. (SR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Rechtspolitik, Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien
Dr. Annemarie Mille
Tel.: T +43 (0)5 90900 4291, F +43 (0)5 90900 243
mailto:annemarie.mille@wko.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/240
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