- 28.01.2010, 15:47:53
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Herausforderung für den Datenschutz: Der Schutz der Privatsphäre in der digitalisierten Gesellschaft
Anlässlich des europäischen Datenschutztages luden Bundeskanzleramt, Datenschutzrat und Datenschutzkommission zu einer Enquete ins Kanzleramt.
Wien (OTS) - Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Schutz der
Privatsphäre im 21. Jahrhundert vor dem Hintergrund des
In-Kraft-Tretens des Vertrages von Lissabon und damit der
europäischen Grundrechte-Charta. Staatssekretär Josef Ostermayer
eröffnete die Veranstaltung, daran schlossen die Statements von
Waltraut Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der
Datenschutzkommission, von Abg.z.NR Johann Maier, dem Vorsitzenden
des Datenschutzrates, und von Universitätsprofessor Bernd-Christian
Funk vom Institut für öffentliches Recht in Wien.
"Neue Technologien und Instrumente sowie neue soziale Netzwerke und
Verarbeitungsformen stellen den Datenschutz vor immer neue
Herausforderungen", so Medienstaatssekretär Ostermayer. Das
österreichische Datenschutzgesetz 2000 sei ebenso wie die
Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union und die
Europaratskonvention zum Datenschutz grundsätzlich technologieneutral
gestaltet. Die neuen technologischen Entwicklungen der
Internetkommunikation wie Facebook oder Twitter stellen den
Datenschutz daher vor neue Herausforderungen. Auch das
Sicherheitsbedürfnis führe zu problematischen Entwicklungen wie
Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten oder
Zahlungsverkehrsdaten, ohne dass bisher der Nachweis erbracht worden
wäre, dass die Sammlung von Daten allein schon etwas zur Sicherheit
beigetragen hätte. Ostermayer zeigte sich aber froh darüber, dass mit
der Novellierung des Datenschutzgesetzes 2000 die Rechte der
Datenschutz-Kontrollorgane ausgeweitet wurden.
Die Internet-Technologie habe die Gesellschaft und das Recht
verändert, konstatierte auch der Vorsitzende des Datenschutzrates
Johann Maier. Mittlerweile seien die Techniker de facto die
Gesetzgeber. Doch müsse sich der Gesetzgeber in die
Technikentwicklung einbringen. "Was technisch verhindert wird, muss
nachher nicht mehr verboten werden." Problematisch sei auch, dass die
Grenzen des staatlichen Territorialgebiets im Zusammenhang mit dem
Datenverkehr nicht mehr relevant seien. "Wer ist nun aber für die
Erhaltung der Datenschutzstandards zuständig?", fragte Maier und gab
seiner Hoffnung Ausdruck, dass im Jahr 2011 das europäische
Datenschutzrecht auf Basis der Grundrechte-Charta aktualisiert werde.
Dafür stünden mit dem Antreten der neuen EU-Kommissarin Viviane
Reding die Chancen gut, denn sie betonte mehrfach, dass das Bedürfnis
nach Sicherheit nicht jegliche Verletzung der Privatsphäre
rechtfertigen könne.
Staatsrechtler Bernd-Christian Funk bezeichnete das europäische
Datenschutzrecht als unübersichtlich, heterogen und chaotisch. "Wir
sind noch weit weg von einem Europäischen Datenschutzrecht und weit
weg von einem funktionierenden Datenschutzsystem."
Waltraut Kotschy betonte in diesem Zusammenhang die vergleichsweise
guten Standards in Österreich, plädierte aber für eine breitere
Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit. Sowohl Betroffene als auch
Datenverarbeiter müssten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dafür
sei aber noch viel mehr an Wissen und Bildung notwendig. "Es ist
erschreckend, wie wenig die Österreicher über ihre Rechte und
Pflichten in Bezug auf den Datenschutz wissen", sagte Kotschy und
stellte eine Broschüre für Jugendliche vor, die sie, altersgerecht
aufbereitet, auf die Problematik der Datenschutzverletzung in
Internetforen aufmerksam macht. Diese soll an Schulen verteilt
werden. Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, kündigte
zudem eine Überarbeitung der im Jahr 1980 erschienen Datenschutzfibel
an.
Sowohl Maier als auch Kotschy forderten ein eigenes Gesetz zum Schutz
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Denn die Überwachung am
Arbeitsplatz und der Datenaustausch von Firmen über ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei wohl nicht nur in Deutschland
gängige Praxis. Die Kontrolle durch betriebliche
Datenschutzbeauftragte könnte hier deutlich mehr Sicherheit bringen.
Privatsphäre und Datenschutz können aber nicht einfach als Gesetz
beschlossen werden, "Datenschutz muss gelebt werden", sagte Maier.
"Es muss klar sein: Das Internet vergisst nicht, und es gibt keine
privaten Schutzräume. Wir brauchen eine neue Datenschutzkultur."
Rückfragehinweis:
Geschäftsstelle des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt
Telefon: 01/53115/2527
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/56
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