- 27.01.2010, 18:01:03
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"DER STANDARD"-Kommentar: "Den Kindern ihre Rechte" von Peter Mayr
Die UN-Konvention sollte endlich in die Verfassung - und zwar zur Gänze - Ausgabe vom 28.1.2010
Wien (OTS) - In Ottakring hat man die Mehrheit gefunden, die im
Parlament noch gesucht wird: Der Wiener Bezirk hat Mitte Dezember
eine Resolution mehrheitlich verabschiedet, in der die Verankerung
der Kinderrechte in der Verfassung gefordert wird. Immerhin.
Das Engagement in Ehren - Österreichs Kindern wird es nichts nützen.
Denn in der Bundespolitik dienen die Rechte der Kinder lediglich als
politische Verschubmasse. Ein Versuch, die UN-Kinderrechtskonvention
in Verfassungsrang festzuschreiben, scheiterte im Nationalrat erst
Ende 2009. Schuld daran waren - wieder einmal - die anderen. Die
Opposition habe das verhindert, argumentierten die
Regierungsparteien, weil sie sich weigere, bei Zwei-Drittel-Materien
mitzustimmen - als Revanche dafür, dass Rot-Schwarz den
Spionage-Untersuchungsausschuss abgedreht hat.
Was nicht gesagt wird: Die Grünen und die FPÖ hätten so oder so nicht
mitgestimmt - der Entwurf ging ihnen nicht weit genug.
Es ist nämlich mehr als Symbolik, die sich hinter dem abstrakt
klingenden Slogan "Kinderrechte in der Verfassung" verbirgt. Es geht
darum, Kinder als autonome Wesen zu begreifen - und nicht als
Familienanhängsel, als Objekte, über deren Köpfe einfach
hinwegbestimmt werden kann. Es geht beispielsweise darum, dass Kinder
das Recht auf den regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen
erhalten - oder dass sich bei Delogierungen aufgrund des Kindswohls
die Entscheidungen verschieben könnten.
Allerdings bleibt die Frage, ob denn auch Kind gleich Kind ist. Gut
zu beobachten ist dies in der Debatte über Asylwerber.
Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) will eine strenge
Anwesenheitspflicht in den Aufnahmezentren. Wer Asyl beantragt, soll
im Lager bleiben.
Wären Kinderrechte in der Verfassung festgeschrieben, dürfte sie das
Vorhaben zumindest bei Minderjährigen vergessen können. Selbst der
vorliegende Regierungsentwurf lässt das nicht zu, sind sich Kritiker
sicher. "Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher
Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung
sein", heißt es im Artikel 1. Kasernierung wird hier nicht gemeint
sein. Außerdem: Die "Zufügung seelischen Leides" ist verboten
(Artikel 5).
Und das wird nicht der einzige Bereich sein, in dem sich die
Vorstellung der Regierung mit den Rechten der Kinder spießt. Nicht
zuletzt aus diesem Grund versucht der rot-schwarze
Kinderrechte-Entwurf gerade in der Ausländerpolitik mögliche
Eingriffe im Ansatz zu verhindern. Eine Art "Gummiparagraf" macht's
möglich.
Darin ist eine Beschränkung der dann festgeschriebenen Kinderrechte
in Fällen der "nationalen Sicherheit" oder "der Verteidigung der
Ordnung" fixiert. Was darunter verstanden wird? Fremdenrecht schlägt
Kinderrecht nach der Prioritätenerstellung der Regierung. Ein
Beispiel: Wäre das "Recht auf Familienzusammengehörigkeit" verankert,
hätten sich wahrscheinlich Kontroversen wie jene um den Verbleib oder
eben Nichtverbleib von Arigona Zogaj von selbst erledigt. Sie dürfte
wohl bleiben.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist mehr als 20 Jahre alt. Es wäre an
der Zeit, sie im Verfassungsrang umzusetzen. Und zwar zur Gänze,
nicht nur (wie geplant) in Auszügen. Die Rechte sind nicht teilbar -
schon gar nicht zwischen in- und ausländischen Kindern.
Rückfragehinweis:
DER STANDARD: 53170 445
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