- 25.01.2010, 12:22:25
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Antikorruptionsgesetze im Gesundheitswesen wirken
Kontrollamt stellt keine Verdachtsmomente fest - Ärztekammer kritisiert Pauschalverurteilungen
Wien (OTS) - "Mit Unverständnis" reagiert die Ärztekammer auf die
pauschalen Anschuldigungen hinsichtlich Korruption in den Spitälern.
Selbst das Kontrollamt habe einräumen müssen, dass keine konkreten
Korruptionsfälle aufgedeckt werden konnten. In den letzten Jahren
hätten Ärztekammer, Pharmaindustrie und Spitalsträger erfolgreich
Maßnahmen gegen Korruption im Gesundheitswesen gesetzt, "eine
mutwillige Skandalisierung" sei daher weder nachvollziehbar noch der
Sache dienlich, verlautete aus der Ärztekammer.****
Der Referent für leitende Ärzte der Ärztekammer für Wien, Robert
Hawliczek, liefert dazu auch konkrete Zahlen: In den Jahren 2008 und
2009 konnten demnach laut Kontrollamtsbericht der Stadt Wien
lediglich acht Beschwerde- beziehungsweise Disziplinarfälle
festgestellt werden, die "informal payments", bevorzugte
Terminvergaben sowie Fälle, bei denen Patienten in Privatordinationen
"gebeten" wurden, betrafen.
"Bei mehr als 30.000 Mitarbeitern im Wiener
Krankenanstaltenverbund und mehr als zehn Millionen
Patientenkontakten im Kontrollzeitraum ist dies ein geradezu
traumhaftes Zeugnis hinsichtlich der Transparenz und Antikorruption
im Gesundheitswesen", betont Hawliczek. Es sei auch eindeutiger Beleg
dafür, wie gut die bestehenden Antikorruptionsgesetze funktionierten.
Hawliczek weist zudem darauf hin, dass das Potenzial für
Korruption im Bereich der Beschaffung für die Ärzteschaft
"grundsätzlich extrem gering" sei. Medikamente und medizinisches
Material würden zentral eingekauft oder den Häusern unentgeltlich zur
Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund die Zusammenarbeit
von Ärztinnen und Ärzten mit Pharmafirmen pauschal als Korruption
anzuprangern, sei daher "grundlegend falsch".
Die Pharmaindustrie benötige Ärztinnen und Ärzte und deren
Erfahrung, um ihre Medikamente testen und sicherer für den Patienten
machen zu können. Hawliczek: "Diese Kontakte sind im Rahmen der
Antikorruptionsgesetze ganz genau geregelt. Das ist auch im Sinne der
Ärztekammer, die in diesem sensiblen Bereich höchstmögliche
Transparenz verfolgt." Pauschalverurteilungen, ohne konkrete
Verdachtsfälle nennen zu können, würden jedoch nur die Patienten
verunsichern und seien daher "strikt abzulehnen". (hpp)
Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Wien - Pressestelle
Dr. Hans-Peter Petutschnig
Tel.: (++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
mailto:[email protected]
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Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/30
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