- 21.01.2010, 11:34:14
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Bandion-Ortner: "Kein Verständnis für offenbar gewünschte Straffreiheit von Hasspredigern und die Teilnahme an Terrorcamps"
Justizministerin widerspricht absichtlich irreführenden Aussagen in den Medien
Wien (OTS) - Attentate, Videobotschaften mit Aufforderungen zu
Straftaten oder terroristische Anschläge sind leider Realität. Sie
haben in den letzten Jahren ua. durch das Internet immer weitere
Verbreitung gefunden. Deshalb wurden auch mehrere internationale
Übereinkommen geschlossen, die nun umzusetzen sind. Ein vereitelter
Anschlag auf ein Flugzeug über Detroit ist das letzte medial bekannt
gewordene Beispiel.
Völlig unverständlich ist daher für Bandion-Ortner, dass selbst von
Universitätsprofessoren gefordert wird, dass Österreich international
eingegangene Verpflichtungen im Kampf gegen den Terrorismus nun
plötzlich nicht erfüllen soll.
"In Österreich bestehen noch Lücken im Kampf gegen den Terrorismus.
Diese gilt es umgehend zu schließen. Denn zu schützen sind die
grundlegenden Rechte - wie die Sicherheit - der Österreicherinnen und
Österreicher. Wer das verkennt, spielt Terroristen in die Hände und
verkennt die Realität" so Justizministerin Bandion-Ortner zu diversen
Reaktionen auf einen Begutachtungsentwurf zum neuen
Terrorismuspräventionsgesetz.
Sicherheitsbehörden haben zuletzt beobachtet, dass sich immer wieder
Menschen mit Österreichbezug in Terrorcamps - vornehmlich in
Afghanistan oder Pakistan - instruieren lassen und dann nach
Österreich zurückkehren. Derzeit können ihnen die heimischen Behörden
nichts anhaben. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern.
Weiters zeigte sie sich äußerst verwundert, dass die geäußerte Kritik
an dem Gesetz offenbar auf ein konkretes Verfahren gemünzt sei.
"Einen Konnex zu den Bestimmungen über die kriminelle Vereinigung
oder kriminelle Organisation zu ziehen ist nicht nur irreführend und
falsch, sondern richtet sich auch gegen geltendes Recht" so
Bandion-Ortner. Ob solche Kritik und Stimmungsmache in einem
konkreten laufenden Verfahren Aufgabe eines Verfassungsrechtlers ist,
muss jeder für sich entscheiden.
Die Erfahrung zeigt, dass terroristische Anschläge von verzweigten
Netzwerken über lange Zeit vorbereitet und danach auch vermarktet
werden. Deshalb muss zu ihrer Verhinderung bereits an konkrete
Vorbereitungshandlungen angeknüpft werden. "Wenn dass Attentat verübt
ist, ist es zu spät. Warum jemand daher die Ausbildung für
terroristische Zwecke unbedingt straffrei sehen will, warum er
Anleitungen im Internet zu Sprengstoffattentaten unbedingt
verharmlosen will, ist für mich absolut nicht zu verstehen" so die
Justizministerin.
Jeder solche Verdacht muss freilich in einem rechtsstaatlichen
Verfahren geprüft werden. "Ich werde aber nicht locker lassen die
Ausbildung für terroristische Zwecke, die Anleitung zur Begehung
einer terroristischen Straftat, wie auch die Aufforderung zu
terroristischen Straftaten künftig unter Strafe zu stellen" so
Bandion-Ortner.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda
Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/44
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