- 15.01.2010, 12:31:33
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Sima für verpflichtenden Hundeführschein für "Kampfhunde"
WienerInnen und Wiener entscheiden bei der Volksbefragung vom 11. - 13. Februar
Wien (OTS) - Die Wiener Bevölkerung wird im Rahmen der
Volksbefragung am 11., 12. und 13. Februar 2010 neben vier weiteren
Themen auch zum Thema "Hundeführschein für Kampfhunde" befragt. Die
Fragestellung lautet: Sind Sie dafür, dass es in Wien für sogenannte
"Kampfhunde" einen verpflichtenden Hundeführschein geben soll?
Seit 2006 gibt es in Wien den Hundeführschein auf freiwilliger
Basis. Nach den Vorstellungen von Umweltstadträtin Ulli Sima soll der
Hundeführschein für so genannte "Kampfhunde" - die Zustimmung der
Wiener Bevölkerung bei der Volksbefragung vorausgesetzt - in Zukunft
verpflichtend sein. Sima präsentierte heute bei einem Pressegespräch
im Wiener Rathaus gemeinsam mit Tierschutzombudsmann Hermann
Gsandtner ihre Pläne:
"Ziel des verpflichtenden Hundeführscheins für Kampfhunde ist, das
Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt konfliktfreier zu
gestalten", sagte Umweltstadträtin Ulli Sima beim heutigen
Pressegespräch. "Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen
beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im
Griff haben. Der freiwillige Hundeführschein war der erste Schritt,
um das Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt zu
verbessern, nun soll dies in einem nächsten Schritt mit der
Verpflichtung des Führscheins für bestimmte Gruppen weiter verstärkt
werden. Wir wollen gezielt vorgehen, um das Risiko im Zusammenleben
von Hund und Mensch zu minimieren", ergänzte Sima.
Kampfhunde: Bisskraft und Bisshäufigkeit als Kriterium
Aufgrund ihrer großen Bisskraft und Bisshäufigkeit wurden von
Experten "Kampfhunde" ausgewählt, für die künftig ein Hundeführschein
verpflichtend sein soll. "Es sind dies unter anderem auch jene Hunde,
über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt
und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde
in den Tierheimen landen," argumentierte Tierschutzombudsmann Hermann
Gsandtner und ergänzte, dass "diese Liste keinesfalls in Stein
gemeißelt ist, sondern als erster Vorschlag zu verstehen ist, der
künftig auch noch erweitert werden kann."
Dazu zählen nach derzeitigem Stand: Bullterrier, Staffordshire
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano,
Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinische Mastiff, Mastiff,
Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino.
Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien
gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings
für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich. Zusätzlich
führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen
Verletzungen. Der verpflichtende Hundeführschein gilt auch für
Mischlinge.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in
Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch
verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und
verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende
Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich
einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund
gewährleistet ist.
Wird ein Hundehalter mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein
aufgegriffen, kann eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und
die behördliche Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein
binnen drei Monaten nachzubringen.
Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen
kann der Hund auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft
abgenommen werden.
Führschein innerhalb von drei Monaten zu absolvieren
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der
Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter
des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss.
Falls der Nachweis erbracht wird, dass sich der Hund in einer
Hundeschule befindet, so wird die dreimonatige Frist auf sechs Monate
verlängert.
HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen,
müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten
des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung zum Hundeführschein wird
durch die Tierschutzombudsstelle von speziell ausgebildeten Prüfern
in Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes/einer amtlichen Tierärztin
abgehalten. Zur Prüfung ist, wie auch schon jetzt beim freiwilligen
Hundeführschein, eine Haftpflichtversicherungspolizze für den Hund
mitzubringen.
So funktioniert der Hundeführschein
"Beim Hundeführschein muss der Hundehalter zeigen, dass er mit dem
eigenen Hund richtig umgehen kann," erläuterte Tierschutzombudsmann
Hermann Gsandtner. Durch den Hundeführschein werden laut Tierexperte
Gsandtner "Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden
gefördert." Den freiwilligen Hundeführschein haben bisher mehr als
3.000 HundehalterInnen absolviert.
Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und
praktischen Teil. Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen
über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit
und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Die
Prüfung umfasst 150 mögliche Fragen. Aus diesen 150 möglichen Fragen
werden mindestens 30 gestellt, 24 müssen richtig beantwortet werden.
Im Anschluss an den theoretischen Teil folgt der praktische, wo
getestet wird, ob die/der Hundehalter/in und der Hund in der Lage
sind, sich in alltäglichen Situationen richtig und rücksichtsvoll in
Bezug auf andere Menschen zu verhalten. Für den verpflichtenden
Hundeführschein für Kampfhunde wird der Praxisteil erweitert. So
werden mögliche kritische Situationen wie z.B. die Begegnung mit
anderen Hunden trainiert. Falls die Prüfung positiv verläuft, erhält
der Hundehalter nach etwa zwei Stunden den Hundeführschein.
Volksbefragung vom 11. - 13. Februar 2010
Rund 1,1 Millionen Wienerinnen und Wiener (alle österreichischen
Staatsbürger, die bis zum 13. Februar 2010 das 16. Lebensjahr
vollendet haben und mit Stichtag 4. Jänner 2010 über einen
Hauptwohnsitz in Wien verfügen) können in rund 110 Abgabestellen in
Wien oder per Briefwahl Ihre Meinung zum Hundeführschein abgeben.
Rückfragehinweis:
Mag. Johannes Angerer Mediensprecher Umweltstadträtin Mag. Ulli Sima Tel.: +43 1 4000 81359 Mobil: +43 676 8118 81 359 E-Mail: [email protected] www.natuerlich.wien.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174
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