- 14.01.2010, 14:47:28
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Schenz: Neue Regeln für Managergehälter im Corporate Governance Kodex bereits umgesetzt
Wien (OTS) - Der Vorsitzende des Österreichischen Arbeitskreises
für Corporate Governance Kapitalmarktbeauftragter Richard Schenz hält
zur AK-Forderung nach neuen Regeln für Managergehälter fest, dass mit
dem neuen ab 1. 1. 2010 geltenden Österreichischen Corporate
Governance Kodex bereits die notwendigen Schritte gesetzt wurden.
Schenz: "Österreich gehört damit zu den ersten EU-Mitgliedstaaten,
die die Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend
Managervergütung vom 30.4.2009 umgesetzt haben. Dies war wichtig, um
das Handeln der Manager noch stärker auf Nachhaltigkeit und
Langfristigkeit auszurichten. "
Die neuen Kodexregeln sehen vor, dass sich die Vergütung des
Vorstands nach der Verantwortung, der persönlichen Leistung sowie der
Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens richten muss.
Bei der variablen Vergütung ist insbesondere an nachhaltige,
langfristige und mehrjährige Leistungskriterien anzuknüpfen. Diese
Kriterien dürfen nicht zum Eingehen von unangemessenen Risiken
verleiten. Darüber hinaus sind Höchstgrenzen für die variable
Vergütung im Voraus festzulegen. Abfindungszahlungen bei vorzeitiger
Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sollen zwei
Jahresgesamtvergütungen oder die Restlaufzeit des
Anstellungsvertrages nicht überschreiten. Bei Beendigung des
Vorstandsvertrages aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden
wichtigen Grund ist keine Abfindung zu zahlen. Aus Anlass der
Beendigung getroffene Vereinbarungen haben die Umstände des
Ausscheidens und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
berücksichtigen. Bei einer aktienbezogenen Vergütung (Stock Option
Programm oder begünstigte Übertragung von Aktien) ist ein
angemessenes Eigeninvestment sowie eine mindestens dreijährige Warte-
oder Behaltefrist zu vereinbaren.
Nicht nachvollziehen kann Kapitalmarktbeauftragter Schenz die
Auffassung von AK-Direktor Muhm, dass das Prinzip Freiwilligkeit
nicht funktioniert und es dringend gesetzlich verbindlicher
Regelungen bedarf.
Schenz: "Die EU und praktisch alle Mitgliedstaaten (Ausnahme:
Deutschland) setzen in Vergütungsfragen auf freiwillige,
unverbindliche Instrumente (EU-Empfehlung, Kodizes). Durch den ab dem
Geschäftsjahr 2009 vorgeschriebenen, gesetzlich verpflichtenden
Corporate Governance Bericht gemäß § 243b UGB wurde die
Verbindlichkeit des Kodex wirksam gestärkt. Zusätzlich sehen die
Listing rules der Wiener Börse die Kodexeinhaltung als
Aufnahmevoraussetzung für den Prime Market vor. Der gesetzlich
verpflichtende Corporate Governance Bericht und auch die
Hinaufstufung der Kodexregel 31 betreffend Einzelveröffentlichung der
Vorstandsgehälter zu einer Comply or Explain-Regel werden de facto
erst heuer bei der Präsentation der Geschäftsberichte für das Jahr
2009 ihre Wirkung entfalten. Muhm fordert mit Hinweis auf die 2008
Geschäftsberichte (für die die neue UGB Bestimmung und die neue
C-Regel noch nicht gegolten haben !) bereits jetzt eine gesetzliche
Regelung. D.h. er wartet nicht einmal das Wirksamwerden der bereits
gesetzten Maßnahmen ab. Ich gehe davon aus, dass sich die Zahl der
Unternehmen die die Vorstandsvergütung individuell veröffentlichen in
der heurigen Berichtsperiode (Präsentation der 2009
Geschäftsberichte) weiter erhöhen wird und sehe keine Bedarf für
gesetzliche Maßnahmen."
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Eberhartinger
Büro des Beauftragten für Kapitalmarktentwicklung und Corporate Governance
Bundesministerium für Finanzen
Tel. ++1 514 33 501483
e-mail: [email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/53
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